Verdirbt die Trockenheit das Geschäft?
23.07.2026 SeetalDas Familienunternehmen Läubli Vulkan blickt mit Sorge in die Zukunft: Nachbestellungen für den Schweizer Markt bleiben aus, aufgrund der herrschenden Trockenheit befürchtet man ein Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag. Zudem ist Feuerwerk in Verruf geraten.
...Das Familienunternehmen Läubli Vulkan blickt mit Sorge in die Zukunft: Nachbestellungen für den Schweizer Markt bleiben aus, aufgrund der herrschenden Trockenheit befürchtet man ein Feuerwerksverbot am Nationalfeiertag. Zudem ist Feuerwerk in Verruf geraten.
Ausserhalb des Dorfkerns von Aesch: Ein Bussard zieht seine Kreise, auf den Bäumen brüten vier Storchenpaare. Erst auf den zweiten Blick sind im Wald einzelne kleine Gebäude sichtbar. Seit 1960 produziert das Familienunternehmen Läubli hier Feuerwerk. Oskar Läubli war der Erste, dem es gelang, Vulkane mit zwei Minuten Abbrenndauer zu entwickeln. Heute liegt der Schwerpunkt auf der Produktion und dem Verkauf von Vulkanen. Diese sind auch im Ausland sehr beliebt, die Läubli Vulkan AG exportiert Vulkane in mehrere europäische Länder, wie Anna Lisa Läubli, Inhaberin und Mitglied der Geschäftsleitung, gegenüber dem Seetaler Boten erklärt. Aktuell produzieren die Mitarbeitenden in Aesch Feuerwerk für Kunden in Italien und Deutschland. Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Schweiz nur gerade an zwei Tagen im Jahr offiziell erlaubt, nämlich am Nationalfeiertag und an Silvester. «Der chinesische Mönch Li Tian erfand (angeblich) in China für die Tang-Dynastie das Schwarzpulver – und erweckte damit nicht nur den Gebrauch von Schusswaffen, sondern auch das bunte Feuerwerk zum Leben», sagt Anna Lisa Läubli.
Werner Rolli / Seetaler Bote
In Aesch sind die Feuerwerkskörper ganzjährig erhältlich im «Fabriklädeli». Dabei gelten aber gewisse Einschränkungen etwa für Jugendliche, denen je nach Alter nur gewisse Kategorien verkauft werden dürfen. Eine Woche vor dem Nationalfeiertag errichtet die Läubli Feuerwerk AG jeweils ein Verkaufszelt auf dem Firmengelände in Aesch. Feuerwerk ist bis zu Kategorie 3 frei erhältlich, wobei Mindestalter gelten. Wer Grossfeuerwerk (Kategorie 4) kaufen, transportieren oder abbrennen will, muss dafür einen Feuerwerkkurs absolvieren. Auch für Bühnenpyrotechnik in Theatern oder bei Events ist eine Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben. «Früher», erinnert sich Oskar Läubli, Pyrotechniker und Leiter der Technik, «haben wir grosse Feuerwerke installiert und von Hand gezündet. Das tun wir uns heute nicht mehr an.»
«Wir verzichten seit rund 40 Jahren trotz grosser Nachfrage freiwillig auf die Produktion reiner Knallraketen.»
Anna Lisa Läubli, Inhaberin und Mitglied der Geschäftsleitung
Dieser Tage macht man sich andere Sorgen. Die anhaltende Trockenheit könnte dazu führen, dass – wie bereits 2018 – am Nationalfeiertag ein Feuerwerksverbot verhängt wird. Für die Firma Läubli Vulkan AG wäre dies in wirtschaftlicher Hinsicht verheerend. «Unerträglich» wäre für Anna Lisa Läubli die Vorstellung, treue Mitarbeitende entlassen zu müssen: «Die meisten unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind seit über 25 Jahren bei uns.»
Am 29. November stimmt die Schweiz zudem ab über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (Feuerwerksinitiative). Diese verlangt, dass der Verkauf und das Entzünden von lauten Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen schweizweit untersagt werden soll. Lanciert hat diese Initiative der Hundetrainer Roman Huber aus dem aargauischen Untersiggenthal. Anna Lisa Läubli sagt dazu: «Seit rund 40 Jahre verzichten wir trotz grosser Nachfrage freiwillig auf die Produktion von Knallraketen (nur Knall). Leider hat in den letzten Jahren die unschöne Knallerei überhandgenommen. Dadurch geriet die ganze Feuerwerkbranche in Verruf.» Ursprung der heutigen Knallartikel liegt übrigens in China. Die Chinesen wollten angeblich damit die bösen Geister vertreiben. Einen Nationalfeiertag ohne Feuerwerk kann sich Anna Lisa Läubli schwer vorstellen. Sie bedauert, dass Augustfeiern im Kanton Luzern kaum noch stattfinden: «Seit einigen Jahren stellen wir fest, dass der 1.August im Kanton Aargau intensiver, froher, blumiger gefeiert wird, mit Festrednern, frohem Beisammensein und Grilladen. In vielen Gemeinden wird zudem für das Abbrennen von Feuerwerk ein speziell für diesen Zweck ausgewählter Platz zur Verfügung gestellt. Da nimmt dann auch jemand eine Aufsicht wahr.
Sicherheit an erster Stelle
Dabei spricht Anna Lisa Läubli ein Thema an, das seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana in aller Munde ist, die Sicherheit. Sicherheit steht auch bei der Feuerwerkproduktion an erster Stelle. Das Firmengelände liegt ausserhalb des Dorfes. Die Arbeitsstätten sind in mehrere kleine Häuschen aufgegliedert, die aus der Vogelperspektive wie Kettenglieder angeordnet sind. Als flankierende Massnahmen entschied man sich für die Anpflanzung eines Waldes, der nun heute, fast 60 Jahre später, die ganze Angelegenheit sicherer macht.
Anna Lisa Läubli erklärt: «Die Zulassungen der Vulkane betreffend Auswurf (NEM) wie auch die Papierumhüllung (Cover) werden regelmässig durch fachkundige Personen von Kanton und Bund geprüft, durch die Forensik (Marktüberwachung) und die fedpol (Bundespolizei). «Ein Audit wird alle zwei Jahre bei uns im Produktionsbetrieb in Aesch durch eine Österreicher Firma durchgeführt, zum letzten Mal am 21. April dieses Jahres auch die alljährliche, vorbildliche Kontrolle/Beratung der Luzerner Gebäude Versicherung und der Waffen, Sprengstoffe und Pyrotechnik schätzen wir sehr, auch deshalb, weil das uns die Sicherheit gibt, alles richtig zu machen.»
Die in Crans-Montana gezündeten «Traumsterne» sind frei verkäuflich für Jugendliche ab 12 Jahren. Seit April ist das Abbrennen von Traumsternen und Wunderkerzen aber in öffentlichen Innenräumen, auf Torten an Geburtstagen, Hochzeiten in Hotelsg und in Restaurants generell verboten.
«Für den Privatgebrauch dürfen die Traumsterne, Tischbomben und Wunderkerzen weiterhin ab 12 Jahren gekauft und gezündet werden.» Auf jedem einzelnen Feuerwerkartikel ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch zu lesen: ‹Darf nicht an Personen unter 12 Jahren abgegeben werden›. Auf den Schultern von Erwachsenen haben brennende Traumsterne und Wunderkerzen absolut nichts zu suchen, auch wenn es auf keiner Gebrauchsanweisung steht ...»





