Reinachs Norden wird weiter verdichtet
20.08.2026 ReinachIn der Gemeinde Reinach wird das Gebiet hinter der Migros weiterentwickelt. Der Gestaltungsplan Florastrasse West liegt nach abgeschlossenem Mitwirkungsverfhren auf. Insgesamt sechs unterschiedlich lautende Eingaben wurden eingereicht, fast alle befassen sich mit dem motorisierten ...
In der Gemeinde Reinach wird das Gebiet hinter der Migros weiterentwickelt. Der Gestaltungsplan Florastrasse West liegt nach abgeschlossenem Mitwirkungsverfhren auf. Insgesamt sechs unterschiedlich lautende Eingaben wurden eingereicht, fast alle befassen sich mit dem motorisierten Verkehr.
Eine Ausnahme bildet die Forderung nach weniger hohen Gebäuden. Konkret sollen die Häuser A und C (siehe Plan) um drei, resp. zwei Stockwerke reduziert werden, damit der Schattenwurf auf bestehende und künftige Liegenschaften nicht übermässig ist. Der Gemeinderat hält in seinem Bericht zur Mitwirkung fest, dass im Rahmen angefertigter Schattendiagramme aufgezeigt werden kann, dass selbst mit dem schlechtest gerechneten Fall die Schatteneinwirkung gering bzw. im Falle von Haus B sogar null ist.
Die weiteren Eingaben befassen sich mit dem Verkehr. Mitwirkende befürchten, die Strasse zwischen Gebäude B und C würde nicht nur für Notfalltransporte, sondern auch für gewerbliche Lieferungen genutzt. Eine Einfahrt sei entsprechend zu verhindern. Der Gemeinderat rechnet mit höchstens einer Anlieferung pro Tag, dennoch werde von der Bauherrschaft geprüft, ob eine Anlieferung via Migros möglich ist. Dies würde dann im Gestaltungsplan so verankert.
Mehrere Befürchtungen wurden bezüglich der Parkierung geäussert. So soll vermieden werden, dass Besucher rückwärts aus den Parkplätzen fahren müssen, das sei ein hohes Sicherheitsrisiko. Zudem soll jede Wohnung über einen Parkplatz verfügen, damit es nicht zum «Wildparkieren» kommt. Beide Forderungen bewirken keine Änderungen im Gestaltungsplan: Es würden 101 Parkplätze für 110 Wohnungen angestrebt, sagt der Gemeinderat, von denen 8 Personalparkplätze sind. Die Behörden empfehlen sogar eine weitere Reduktion der Anzahl Parkplätze. In einer parallel zur Mitwirkung eingeforderten Stellungnahme beim Planungsverband «aargauSüd regio», empfiehlt diese ebenfalls die Reduktion der Parkplatzzahl gemäss § 44 BNO zu prüfen.
Eine so genannte «Senkrechtparkierung» bei den Besucherparkplätzen sei unumgänglich, wenn man zwölf Parkplätze bauen will. Die übergeordneten Vorgaben und Normen würden jedoch eingehalten, heisst es im Bericht.
Die Bitte, mit dem Bau an der Florastrasse West erst nach der Fertigstellung der Erschliessung «Hintere Sandgasse» zu beginnen, konnte gutgeheissen werden, dies ist von Gemeindeseite her schon jetzt eine Voraussetzung.
Archäologische Funde sind möglich
Dass es für den Perimeter Florastrasse West einen Gestaltungsplan braucht, hat mit dem seit 2014 geltenden Raumplanungsgesetz zu tun. Dieses sieht die Schaffung kompakter Siedlungen zwingend vor. Weil ein bisher unbebautes Gebiet besiedelt wird, interessiert sich auch die Kantonsarchäologie für die Baustelle. Im nördlichen Teil sind archäologische Fundstellen möglich. Bei Aushub- und Fundamentarbeiten besteht somit eine Meldepflicht und das könnte dazu führen, dass sich die Arbeiten im betroffenen Bereich verzögern.
110 neue Wohnungen
Gebaut werden im Auftrag der Eigentümerin Creafonds AG, Sursee drei Wohnblöcke mit insgesamt 110 Wohnungen und Raum für Gewerbe. Haus A steht direkt beim Bahnhof, es hat 9 Stockwerke und ist 30 Meter hoch. Haus B (24,5 Meter hoch) und Haus C (15 Meter hoch) stufen das Bild quartierseitig ab. Laut Projektbeschrieb wird eine Hybridbauweise mit hohem Holzanteil umgesetzt. Die Kombination von Photovoltaikanlagen mit begrünten Dächern und die effiziente Gebäudehülle sollen einen sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen ermöglichen. Aktuell befinden sich auf Teilen des Perimeters Schrebergärten, die verschwinden werden.
Der Gestaltungsplan «Florastrasse West» liegt noch bis am 14. September während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung in Reinach auf. Die Pläne findet man auch unter www.reinach.ag. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Remo Conoci


