Die Bautätigkeit in Reinach ist weiterhin hoch, der Verkehr nimmt zu und die Parkplätze werden knapper. Folglich stehen immer mehr Fahrzeuge an Strassenrändern, wo der Platz dafür nicht geeignet ist. Das hat im Gebiet «Lenz» nun Folgen.
Geht ...
Die Bautätigkeit in Reinach ist weiterhin hoch, der Verkehr nimmt zu und die Parkplätze werden knapper. Folglich stehen immer mehr Fahrzeuge an Strassenrändern, wo der Platz dafür nicht geeignet ist. Das hat im Gebiet «Lenz» nun Folgen.
Geht es nach einer aktuell aufliegenden Verkehrsanordnung der Gemeinde Reinach, soll das Parken an den Strassenrändern der Hinteren Bergstrasse und dem Herrenweg verboten werden. Betroffen ist das Gebiet um die «Lenzchile», in unmittelbarer Nähe zu zwei neuen Überbauungen. Die beiden Strassen liegen in der Parkzone B, wo das Abstellen von Fahrzeugen am Strassenrand grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Strasse breit genug ist. Breit genug bedeutet, dass neben dem abgestellten Auto drei Meter Strasse frei bleiben müssen. «An der Hinteren Bergstrasse und am Herrenweg ist diese Voraussetzung nur sehr knapp gegeben», sagt Martin Wernli, Leiter Bau und Planung der Gemeinde Reinach gegenüber dem Wynentaler Blatt. «Der Platz bleibt nur, wenn die Autos mit zwei Rädern ins Feld hineinfahren.»
Das hat in der Nachbarschaft immer wieder zu Reklamationen geführt. Offenbar ging es hauptsächlich um einen einzelnen Parksünder, der sein Auto je nach Reklamation einfach ein paar Meter weiter oben oder in einer anderen Strasse abgestellt hat. Kommt das Parkregime also nur wegen einer unbelehrbaren Einzelperson? «Nein, so ist es nicht. Nachdem die Überbauung hinter der Lenzchile fertig ist und auch die Wohnungen an der Lenzstrasse 11 bis 19 bald bezogen werden, könnte sich das Problem akzentuieren. Gerade mit den breiter werdenden Autos, würden die drei Meter Freiraum kaum eingehalten werden.» Diese seien jedoch nötig, damit Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können. «Mit dem Parkverbot schaffen wir klare Verhältnisse.»
Auch an anderen Stellen in Reinach wird tüchtig gebaut. Dabei gibt es Konzepte, um Bewohnern, Besuchern und Lieferanten das Abstellen eines Autos zu ermöglichen. Doch daran halten sich längst nicht alle Leute. Löst das Parkverbot im Lenz nun eine Kettenreaktion aus und es gibt immer mehr Parkverbote? Martin Wernli geht nicht davon aus. In der Parkzone A − in den Gebieten links und rechts von der Hauptstrasse − sei das Abstellen von Fahrzeugen ohnehin nur in den markierten Feldern erlaubt. «Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen in der Zone B ist bewilligungspflichtig und bedarf laut Parkierungsreglement einer Parkkarte», erklärt Wernli. Aktuell drängen sich keine weiteren Parkverbotszonen auf. Die neue Verkehrsanordnung liegt noch bis 26. Oktober 2026 öffentlich auf.
Remo Conoci