In den Traktanden der Ortsbürger sticht ein Buchverlust von 73’550 Franken ins Auge. Dieser muss zähneknirschend hingenommen werden, da die «Waldhütte Nr. 289» auf dem Gemeindegebiet von Rickenbach LU zurückgebaut werden muss. 2019 kauften die Ortsbürger ...
In den Traktanden der Ortsbürger sticht ein Buchverlust von 73’550 Franken ins Auge. Dieser muss zähneknirschend hingenommen werden, da die «Waldhütte Nr. 289» auf dem Gemeindegebiet von Rickenbach LU zurückgebaut werden muss. 2019 kauften die Ortsbürger diese zusammen mit einem ordentlichen Stück Wald. Die Hütte wurde an eine Privatperson vermietet.
Ein Pilzbefall macht den Ortsbürgern nun einen Strich durch die Rechnung. Der Kanton Luzern verweigert eine Sanierung, weil die heutige Gebäudegrösse von der 1967 bewilligten Gebäudegrösse abweicht. Das wussten die Reinacher Ortsbürger damals nicht. Zwar darf laut eines neuen Gesetzes unter Umständen ein solcher Bau stehen bleiben, wenn sich innerhalb von 30 Jahren niemand dagegen wehrt. Die Verwirkung des Wiederherstellungsanspruches führt jedoch nicht zur Rechtmässigkeit einer Baute oder Anlage, sondern lediglich zu ihrer Duldung. Dadurch dürften nur nicht bau-bewilligungspflichtige Massnahmen vorgenommen werden. Erneuerungen, Erweiterungen, Änderungen oder ein Wiederaufbau sind damit ausgeschlossen.
Die geplante Sanierung, um den Pilz gänzlich und langfristig zu beseitigen, geht jedoch über die nicht baubewilligungspflichten Massnahmen hinaus, weshalb der Ortsbürgergemeinde keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden konnte. In der Folge sieht sich der Gemeinderat gezwungen, die Hütte zurückzubauen und so den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Abschreiber führt dazu, dass die Ortsbürger-Rechnung mit einem unerwartet grossen Minus von 119’700 Franken abschliesst.
Remo Conoci