Logisches Resultat der Gesundheitspolitik
24.09.2026 MenzikenDie angekündigte Schliessung des Akutspitals und des 24-Stunden-Notfalls des Asana Spitals Menziken per 1. November 2026 trifft die Region hart. Doch dieser Schritt ist kein überraschender Einzelfall und auch kein Versagen der Belegschaft. Er ist das logische Resultat einer ...
Die angekündigte Schliessung des Akutspitals und des 24-Stunden-Notfalls des Asana Spitals Menziken per 1. November 2026 trifft die Region hart. Doch dieser Schritt ist kein überraschender Einzelfall und auch kein Versagen der Belegschaft. Er ist das logische Resultat einer Gesundheitspolitik auf Bundesund Kantonsebene, die kleine Regionalspitäler unter dem Diktat betriebswirtschaftlicher Kennzahlen systematisch an den Rand der Existenz drängt.
Mit der schweizweiten Einführung der Fallpauschalen (SwissDRG) im Jahr 2012 veränderte sich die Spitallandschaft der Schweiz grundlegend. Auf Geheiss des Kantons Aargau und getragen von einer bürgerlich-konservativen Mehrheit im Grossen Rat wurden die Spitäler zwischen 2012 bis 2015 in eigenständige Aktiengesellschaften umgewandelt. Die bisherige Defizitgarantie fürs Spital Menziken durch die Trägergemeinden über den Spitalverein fiel dabei ersatzlos weg. Der Aargau hatte somit seinen gesundheitspolitischen Kurs im Vergleich zu früheren Jahren grundlegend gedreht. Unter der damaligen Regierungsrätin Susanne Hochuli verfolgte der Kanton noch eine Doppelstrategie. Ein starkes Zentrumsspital zwischen Aarau und Baden, flankiert von gestärkten Regionalspitälern für die verlässliche Versorgung in den Tälern. Davon ist heute wenig übriggeblieben.
Fortan galt die Prämisse: Jedes Spital muss profitabel arbeiten. Für ein Regionalspital ist das eine mathematische Unmöglichkeit. Das Fallpauschalensystem vergütet feste Beträge pro Behandlung – unabhängig vom tatsächlichen Betreuungsaufwand. Planbare, apparatemedizinische Operationen generieren schnelle Erträge, während die ständige Betriebsbereitschaft eines 24-Stunden-Notfalls und eine zeitintensive, bedürfnisgerechte Pflege finanziell kaum belohnt werden.
Hier zeigt sich ein grundlegender Systemfehler: Ein Spital wird nicht allein dadurch rentabel, dass man es rechtlich in eine Aktiengesellschaft umwandelt. Während die beiden grossen Zentrumsspitäler KSA und KSB zu 100 Prozent im Besitz des Kantons Aargau stehen und das KSA 2023 mit einem staatlichen Rettungsschirm von 240 Millionen Steuerfranken vor der Überschuldung bewahrt wurde, sind kleine Regionalspitäler ohne kantonalen Schutzschirm auf sich allein gestellt.
Vom Puffer-Spital zum Ort des Abschieds
Wie unverzichtbar kleine Regionalspitäler im Gesamtsystem sind, bewies das Spital Menziken während der Corona-Pandemie. Als auf den Überwachungs- und Intensivstationen des Kantonsspitals Aarau die Kapazitäten knapp wurden, fungierte Menziken im kantonal koordinierten Sanitätsdispositiv als verlässlicher Puffer.
Damals klatschte die Öffentlichkeit dem Pflegepersonal auf den Balkonen zu. Heute zeigt sich die Bitterkeit dieser Geste: Klatschen allein genügt nicht. Statt Transparenz und Wertschätzung sieht sich das entlassene Personal nun mit Kündigungen, einem ungenügenden Sozialplan und mangelhafter Kommunikation seitens der Führung und des Verwaltungsrats konfrontiert.
Hausgemachte Teufelsspirale
Dass Menziken finanziell ins Hintertreffen geriet, lag auch an einer doppelten Zwickmühle. Der Kanton verteilt die Leistungsaufträge für Operationen über die Spitalliste – knüpft sie aber an starre Mindestfallzahlen. Erreicht ein kleines Spital die vorgegebene Quote nicht, streicht der Kanton das Fachgebiet auf der nächsten Liste ersatzlos. Um die geforderten Zahlen zu sichern, holte Menziken Spezialisten aus umliegenden Zentren für Sprechstunden ins Haus. Die lukrativen Operationen führten die Ärzte meist an ihren Stammhäusern durch. In Menziken blieben oft nur die Vorabklärungen verrechenbar. Mit jeder gestrichenen OP-Kategorie fehlten Menziken schliesslich genau jene Einnahmen, die zur Querfinanzierung des rund um die Uhr geöffneten Notfalls nötig gewesen wären.
Petition Lanz
Über 2000 Menschen forderten in der Petition von SP-Grossrätin Lucia Lanz den Erhalt der 149 Stellen im Bezirk Kulm. Bei der Übergabe im August 2026 stellte Regierungsrat Jean-Pierre Gallati klar: Der Kanton sieht sich in keiner Pflicht, das Spital zu retten.
Dabei gäbe es im Aargauer Spitalgesetz (§ 18) mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) durchaus ein gesetzliches Instrument, um versorgungskritische Aufgaben wie die ständige Notfallbereitschaft (24/7) in Randregionen gezielt abzugelten. In der kantonalen Praxis fliessen diese Millionenzahlungen jedoch grossmehrheitlich an die beiden Kantonsspitäler, während die Regionalspitäler bei der Verteilung weitgehend leer ausgehen.
Der Blick über die Kantonsgrenze: Tarif-Fallen und Zweiklassenmedizin
Wie unterschiedlich Steuerung funktionieren kann, zeigt der Nachbarkanton Luzern. Dort setzte man gezielt auf die Stärkung der Regionalspitäler – nicht zuletzt aus ökonomischer Vernunft. Behandlungen in kleineren Häusern fallen aufgrund tieferer Basisraten für das Gesamtsystem oft günstiger aus als in den grossen Spitälern.
Daraus ergibt sich für das Oberwynental eine bemerkenswerte Konstellation. Gleichzeitig, als die Schliessung des Spitals Menziken bekannt wurde, zeigte die veröffentliche Spitalliste 2026, dass ausser dem Paraplegiker Zentrum Nottwil die Spitäler LUKS Sursee und Luzern gestrichen wurden. Ausgerechnet die LUKS Sursee springt jedoch als Regionalspital des Kantons Luzern ein, um eine reduzierte Grundversorgung im Spital mit einer Walk-In-Praxis bis 17 Uhr unter der Woche zu gewährleisten.
Für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten aus dem Aargau hat die Streichung der Luzerner Standorte von der Spitalliste jedoch gravierende Folgen: Bei echten Notfällen übernimmt der Kanton die Kosten zwar weiterhin im gesetzlichen Rahmen. Wer jedoch nur grundversichert ist und sich für eine geplante Operation nach Sursee begibt, benötigt vorab eine Kostengutsprache.
Wer hingegen über eine Zusatzversicherung («Ganze Schweiz», halbprivat oder privat) verfügt, bleibt von diesen Hürden unberührt. So entsteht leise eine Zweiklassenmedizin vor der eigenen Haustür. Während Zusatzversicherte weiterhin freie Spitalwahl geniessen, werden Grundversicherte im Grenzgebiet finanziell benachteiligt. Eine politische Farce. Was in den Jahren 2012 bis 2018 vom grossen Rat verabschiedet und beschlossen wurde, beinhaltet schlicht die Erkenntnis, dass Gesundheitspolitik kaum rentabel sein kann. Ausser man reduziert die Grundversorgung in den Tälern auf ein Minimum. Dominique Rubin
Die Autorin dieses Artikels arbeitet als freie Mitarbeiterin für das Wynentaler Blatt.

