Nach Abschluss der externen Untersuchung in der Römisch Katholischen Kirchgemeinde Menziken Reinach hat der Kirchenrat der Römisch Katholischen Kirche im Aargau in seiner Sitzung vom 27. Mai weitere Massnahmen beschlossen. Der Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 18. ...
Nach Abschluss der externen Untersuchung in der Römisch Katholischen Kirchgemeinde Menziken Reinach hat der Kirchenrat der Römisch Katholischen Kirche im Aargau in seiner Sitzung vom 27. Mai weitere Massnahmen beschlossen. Der Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 wird aufgehoben und muss wiederholt werden.
Bereits am 11. Mai 2026 hatte der Kirchenrat die Ergebnisse des Untersuchungsberichts von Werner Schib, Rechtsanwalt und ehemaliger Vizestadtpräsident der Stadt Aarau, veröffentlicht (das Wynentaler Blatt berichtete). Dieser kam zum Schluss, dass es in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 zu Unregelmässigkeiten kam und die demokratischen Rechte der Stimmberechtigten nicht gewahrt wurden.
Der Kirchenrat hatte der Kirchenpflege Menziken Reinach nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts das rechtliche Gehör gewährt. Nach Auswertung dieser Anhörungen hat der Rat folgende Massnahmen beschlossen: Neben der Aufhebung des Budgetbeschlusses für das Jahr 2026 soll an der nächsten ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung auch über eine mögliche Schadenersatzklage gegen den Kirchenpflegepräsidenten entschieden werden.
Rückblick
Im Sommer 2025 setzte Kirchenpflegepräsident Martin Sigg das Datum zur Erweiterungswahl der Kirchenpflege von 6 auf 10 Mitglieder fest. Trotz der Wahlannullierung durch den Kirchenrat Aargau wurde die Wahl durchgeführt. Die Kirchgemeinde blieb schlussendlich auf den Kosten von ungefähr 9000 Franken sitzen. An der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 kamen diese Kosten zur Sprache. Eine klärende Antwort konnte damals nicht gegeben werden. Auch an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom März 2026 blieb die Frage unbeantwortet.
Einsetzung Sachwaltung für neue Versammlung
Damit die neue Abstimmung zum Budgetbeschluss sowie eine allfällige Schadenersatzklage rechtlich korrekt und den Vorgaben entsprechend durchgeführt werden kann, entschied der Kirchenrat, die neue Abstimmung unter die Sachwaltung zu stellen. Dies umfasst die Vorbereitung der Versammlung und deren Durchführung. Mit Kurt Schmid, Lengnau, verpflichtet der Rat einen Sachwalter, der bereits mit den Strukturen der Kirchgemeinde Menziken Reinach vertraut ist.
Kurt Schmid amtete bereits als Sachwalter bei den Wahlen zur Erweiterung der Kirchenpflege vom 30. November 2025 sowie im Januar 2026. Nach der Wahl hoffte die Kirchgemeinde, dass nun endlich Ruhe in die Kirche einkehren würde. Ein Blick auf die Website der Kirchenpflege Menziken Reinach zeigt jedoch ein anderes Bild. Nach der Erweiterung der Kirchenpflege auf zehn Mitglieder kam es im April 2026 zum überraschenden Rücktritt von Toni Bättig. Gesundheitliche Gründe waren ausschlaggebend für diesen Entscheid. Der freie Sitz in der Kirchenpflege ist seither vakant.
Wie stabil ist die Kirchenpflege?
Die Kirchenpflege zählt aktuell neun Mitglieder, wovon zwei – Pfarrer und Präsident – von Amtes wegen dazugehören. Damit verbleiben im Moment sieben gewählte Mitglieder. Drei davon sind als Beisitzer ohne Ressort aufgeführt. Vier übernehmen die Ressorts. Das kann zu Doppelämtern führen.
Wie sich eine Kirchenpflege aufstellt, sei der Kirchenpflege selbst überlassen, erklärte David Reichart Die Kirchenpflege würde sich grundsätzlich selbst konstituieren. Es sei jedoch eher ungewöhnlich, dass die Ressorts nicht gleichmässig verteilt würden oder dass es Mitglieder der Kirchenpflege gibt, die kein Ressort innehätten, stellte Reichart fest. Es ist nun am Sachwalter Kurt Schmid, ein geeignetes Datum für die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung festzulegen.
Dominique Rubin