(Mitg.) Für alle Hunde, die am 30. April in der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai eine Hundetaxe von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Möglichkeit bei Aufgabe der Hundehaltung, die Hälfte der Taxe zurückzufordern, gibt es nicht mehr. Hundehaltende sind verpflichtet, ...
(Mitg.) Für alle Hunde, die am 30. April in der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai eine Hundetaxe von 120 Franken in Rechnung gestellt. Die Möglichkeit bei Aufgabe der Hundehaltung, die Hälfte der Taxe zurückzufordern, gibt es nicht mehr. Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund ab dem dritten Lebensmonat bei ihrer Wohngemeinde anzumelden.