Die römisch-katholische Kirchgemeinde Menziken-Reinach blickt auf eine bewegte Phase zurück. Nun soll in der Pfarrei St. Anna wieder Ruhe einkehren. Ein grosser personeller Neustart steht bevor. Die am 29. November stattfindenden regulären Gesamterneuerungswahlen bieten ...
Die römisch-katholische Kirchgemeinde Menziken-Reinach blickt auf eine bewegte Phase zurück. Nun soll in der Pfarrei St. Anna wieder Ruhe einkehren. Ein grosser personeller Neustart steht bevor. Die am 29. November stattfindenden regulären Gesamterneuerungswahlen bieten dafür die Gelegenheit.
Zu wählen sind die neun Mitglieder der Kirchenpflege, die Präsidentin oder der Präsident, der Pastoralraumpfarrer sowie die vier Vertretungen in der Synode. Motivierte Stimmberechtigte können ihre Nominierungen noch bis zum Freitag, 16. Oktober (12 Uhr, eintreffend), beim Sekretariat der Kirchgemeinde zuhanden des Wahlbüros einreichen.
Rechtsverfahren, Diskussionen und offene Fragen
Die Zeit zwischen Sommer 2025 und Sommer 2026 war von rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzungen in und rund um die Kirchenpflege geprägt. Ein im August 2025 vom Kirchenpflegepräsidenten Dr. Martin Sigg angesetzter Wahltermin zur Aufstockung der Behörde musste vom Kirchenrat der Landeskirche Aargau annulliert werden. Dieser Schritt und die Einsetzung einer Sachwalterschaft lösten eine Reihe von Rechtsverfahren aus. Die durch die Annullierung entstandenen Unkosten von exakt 8767.50 Franken sorgten seither für intensive Diskussionen. Da das entsprechende Traktandum im Vorfeld der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 26. August 2026 kurzfristig von der Liste genommen wurde, kam es zu keiner Abstimmung betreffend dieses Geschäfts. Die offene Frage, wer letztlich für diese Kosten aufkommen muss, bleibt somit bis zu einer späteren Versammlung aufgeschoben.
Mit Herz für eine moderne Kirche
Für die neue Amtsperiode (2027– 2030) steht ein lösungsorientiertes und zielstrebiges Gremium im Vordergrund, in dem Konkordanz, Kooperation und ein echtes christliches Miteinander im Zentrum stehen. Gesucht werden teamfähige Frauen und Männer, die die Vielfalt unserer heutigen Gesellschaft widerspiegeln. Wahlberechtigt und wählbar sind alle katholischen Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder einer Aufenthaltsbewilligung B bzw. Niederlassungsbewilligung C, die in der Kirchgemeinde wohnhaft sind und das 16. Altersjahr zurückgelegt haben. Damit eine Kandidatur vom Wahlbüro offiziell angenommen werden kann, muss jede Nominierung zwingend von mindestens 10 wahlberechtigten Personen der Kirchgemeinde unterschrieben sein. Formulare und Informationen sind direkt beim Pfarramt erhältlich.
Dominique Rubin