Die geplante regionale Jugendund Familienberatung im Bezirk Kulm wird in der vorgesehenen Form nicht realisiert. Die notwendige Zustimmung der beteiligten Gemeinden ist nicht zustande gekommen. Die während der Projektarbeit geschaffenen Grundlagen sollen jedoch für die ...
Die geplante regionale Jugendund Familienberatung im Bezirk Kulm wird in der vorgesehenen Form nicht realisiert. Die notwendige Zustimmung der beteiligten Gemeinden ist nicht zustande gekommen. Die während der Projektarbeit geschaffenen Grundlagen sollen jedoch für die zukünftige Ausgestaltung der Kinder-, Jugend- und Familienberatung im Bezirk erhalten bleiben.
(Mitg./rms) Während rund zwei Jahren wurde ein Modell für eine regionale Jugend- und Familienberatung im Bezirk Kulm erarbeitet. Ziel war ein leicht zugängliches Angebot, an das sich Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Bezugspersonen frühzeitig und aus eigener Initiative wenden können. Gerade diese Möglichkeit der Selbstmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Prävention. Entscheidend ist der direkte Zugang: Jugendliche und Familien sollen sich aus eigener Initiative, vertraulich und frühzeitig Unterstützung holen können. Genau darin liegt eine zentrale präventive Wirkung der Jugend- und Familienberatung. Erfahrungen etablierter Angebote zeigen, dass dieser direkte Zugang gezielt gefördert wird. Dadurch können Menschen Unterstützung suchen, bevor sich familiäre oder persönliche Schwierigkeiten verfestigen und weitergehende Massnahmen notwendig werden. Damit erfüllt die Jugend- und Familienberatung nicht nur eine Beratungs-, sondern auch eine wichtige Präventions- und Früherkennungsfunktion. Mit dem Verzicht auf das geplante Modell kann diese spezifische Wirkung im Bezirk Kulm vorerst nicht in der vorgesehenen Form erzielt werden.
Die beteiligten Gemeinden haben das Projekt unterschiedlich beurteilt. Eine wesentliche Rolle spielten die teilweise schwierige finanzielle Situation der Gemeinden. Renate Gautschi, Frau Gemeindeammann in Gontenschwil und Mitglied der Projektsteuerung, zeigt Verständnis für diese Gemeinden: «Für die sofortige Umsetzung des vorliegenden, ausgezeichneten Projekts fehlen den Gemeinden die finanziellen Mittel. Die Gemeinden sind zur Zeit enorm belastet mit gesellschaftlichen Auswirkungen.» Im Weiteren gab es unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Organisation des Angebots. Gleichzeitig schafft das geplante neue Kinder- und Jugendhilfegesetz neue Rahmenbedingungen, deren definitive Ausgestaltung noch abzuwarten ist. Läuft alles nach Plan, ist dessen Inkraftsetzung per 1. Januar 2029 vorgesehen.
Die Projektsteuerung beurteilt die geleistete Arbeit dennoch als wertvoll. Es wurden umfassende fachliche und organisatorische Grundlagen geschaffen, auf die bei der zukünftigen Ausgestaltung der Kinder-, Jugend- und Familienberatung im Bezirk Kulm zurückgegriffen werden kann.
Die Projektsteuerung dankt allen beteiligten Gemeinden sowie den Mitgliedern des Projektteams für ihr grosses Engagement und die kompetente Arbeit.