«Der Aargau hat ein Prioritätenproblem»
23.07.2026 WynentalKurz vor den Sommerferien präsentierte der Kanton Aargau einen Überschuss von 345 Millionen Franken. Das Wynentaler Blatt hat mit Lucia Engeli (Unterentfelden), Co-Präsidentin der SP Aargau und Sprecherin der Interpellation, punkto Prämienverbilligung, Sparmassnahmen ...
Kurz vor den Sommerferien präsentierte der Kanton Aargau einen Überschuss von 345 Millionen Franken. Das Wynentaler Blatt hat mit Lucia Engeli (Unterentfelden), Co-Präsidentin der SP Aargau und Sprecherin der Interpellation, punkto Prämienverbilligung, Sparmassnahmen des Kantons und Auswirkungen derer gesprochen.
Seit einiger Zeit hat der Kanton bereits einen Überschuss von über 100 Millionen Franken. Während die bürgerlichen Parteien dies als Erfolg ihrer Sparpolitik feiern, kritisiert die SP, dass der hohe Betrag auch durch verschobene Investitionen und unbesetzte Stellen zustande kam.
Gleichzeitig kürzte die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat die Prämienverbilligung um 30 Millionen Franken
– obwohl steigende Gesundheitskosten und neue Bundesvorgaben eigentlich einen Ausbau verlangen. Die SP hatte bereits eine automatisierte Auszahlung gefordert, um Hürden zu senken und mehr Anspruchsberechtigte zu erreichen, doch der Regierungsrat lehnte ab. Mit einer neuen Interpellation verlangen SP, Grüne, GLP, Mitte und EVP nun Antworten darauf, wie der Kanton sicherstellen will, dass die Prämienverbilligung jene Menschen erreicht, die sie dringend brauchen – und weshalb ausgerechnet jetzt gespart wird.
Der Kanton präsentiert einen Überschuss von 345 Millionen Franken – und kürzt gleichzeitig die Prämienverbilligung um 30 Millionen. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?
Lucia Engeli: Für mich ist dieser Entscheid völlig unverständlich. Aus einem ziemlich zufälligen Rechenspiel heraus, also rein willkürlich und nicht mit den bewährten Instrumenten errechnet, kommt eine andere Zahl zustande, die dann von der rechtskonservativen Mehrheit durchgewunken wird. Der Kanton Aargau steht finanziell sehr gut da. Gleichzeitig steigen die Krankenkassenprämien weiter, und für viele Haushalte sind Krankenkasse und Miete die grössten monatlichen Fixkosten.
In dieser Situation ausgerechnet bei der Prämienverbilligung 30 Millionen Franken zu streichen, ist kein Sachzwang, sondern eine politische Prioritätensetzung. Wenn der Kanton Hunderte Millionen Franken Überschuss in die Reserve legen kann, aber gleichzeitig bei Familien, Alleinerziehenden, Working Poor und dem unteren Mittelstand spart, dann ist das ein sehr klares Signal. Aus meiner Sicht ist es das falsche Signal.
Kurz: Der Aargau hat hier nicht ein Geldproblem, sondern ein Prioritätenproblem.
Wen trifft die Kürzung am härtesten?
Am stärksten trifft es jene Menschen, die nicht in der Sozialhilfe sind, aber trotzdem jeden Franken zweimal umdrehen müssen. Die Kürzung betrifft die klassische individuelle Prämienverbilligung: Menschen, die arbeiten, aber wenig verdienen. Familien mit Kindern. Alleinerziehende. Menschen mit schwankenden Einkommen. Rentnerinnen und Rentner knapp ohne Ergänzungsleistungen. Und den unteren Mittelstand, der politisch ständig beschworen wird, aber dann genau bei solchen Entscheiden wieder unter die Räder kommt.
Der untere Mittelstand ist der grosse Verlierer dieser Kürzung. Genau jene Haushalte, die politisch immer wieder betont werden, geraten hier zusätzlich unter Druck.
Der Regierungsrat selbst schreibt, dass die Prämienverbilligung nicht nur Personen unter oder knapp über dem Existenzminimum betrifft, sondern auch Personen und Familien des unteren Mittelstands. Genau dort wirkt diese Kürzung: Entweder erhalten weniger Menschen eine Verbilligung, oder die einzelnen Entlastungen fallen tiefer aus.
Sie sagen im Rat: «Die Prämienverbilligung ist keine Wohltat.» Was meinen Sie damit?
Die Prämienverbilligung ist keine Wohltat und kein Almosen. Sie ist der notwendige soziale Ausgleich zu einer Kopfprämie, die Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen überproportional belastet.
Führt die Kürzung nicht dazu, dass die Gemeinden stärker belastet werden?
Ja, dieses Risiko besteht klar. Je weniger Geld der Kanton in die Prämienverbilligung investiert, desto höher fällt die Prämienlast aus. Damit steigt das Risiko, dass Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht mehr bezahlt werden können. Kommt es zu Verlustscheinen, müssen die Gemeinden 85 Prozent der Ausstände plus Betreibungskosten und Zinsen bezahlen.
Der Kanton spart kurzfristig bei der Prämienverbilligung, aber ein Teil der Folgekosten landet später bei den Gemeinden, bei der Sozialhilfe, bei den Betreibungsämtern und bei den betroffenen Familien selbst.
Das Antragsverfahren ist komplex. Spekuliert man darauf, dass viele Anspruchsberechtigte die Frist verpassen?
Im Aargau läuft das Verfahren online. Potenziell anspruchsberechtigte Personen erhalten ab September einen Anmeldecode, müssen sich jährlich neu anmelden, und nach dem 31. Dezember kann kein Antrag mehr gestellt werden. Da sind mehrere – politisch gewollte – Hürden mit drin.
Das ist für viele Menschen machbar. Aber nicht für alle. Wer wenig digitale Erfahrung hat, die Sprache nicht gut versteht, psychisch belastet ist, mehrere Jobs jongliert oder mit Formularen überfordert ist, fällt in einem solchen System eher heraus. Und wenn der Anspruch verfällt, spart der Kanton Geld – aber nicht, weil die Person nicht bedürftig wäre, sondern weil sie das Verfahren nicht bewältigt hat.
Ich denke, im Aargau ist es eine politisch gewollte Hürde unter dem Titel «Selbstverantwortung». Steuergeschenke für Grossverdiener hingegen müssen nicht selbstverantwortlich eingeholt werden, um nur ein anderes Beispiel zu nennen.
Warum fordert die SP eine automatische oder teilautomatische Auszahlung?
Aus meiner Sicht muss die Prämienverbilligung möglichst einfach funktionieren. Es gibt Kantone, in denen die Verbilligung automatisch erfolgt – ein Antrag ist dort gar nicht nötig. Der Aargau hält hingegen an einem engen Antragsfenster und einem jährlich neuen Onlineverfahren fest.
Die SP wollte eine Automatisierung, doch der Regierungsrat lehnte mit rechtlichen und praktischen Argumenten ab. Gleichzeitig wurde betont, dass eine automatische Auszahlung mehr Berechtigte erreichen würde – und damit mehr kostet. Genau das zeigt das Problem: Wenn alle Anspruchsberechtigten ihre Verbilligung erhalten würden, steigen die Ausgaben. Aber das ist ja der Sinn der Prämienverbilligung.
Wie reagiert die SP auf den Beschluss?
Die bürgerliche Mehrheit hat 30 Millionen Franken bei einem Instrument gekürzt, das Familien, Alleinerziehende, Working Poor und den unteren Mittelstand direkt entlastet. Das werden wir politisch thematisieren – im Grossen Rat, bei der Umsetzung des Sozialziels, im Budgetprozess und in der Öffentlichkeit. Eine Interpellation zur Umsetzung des Gegenvorschlags der Prämienentlastungsinitiative habe ich bereits formuliert.
Unser Ziel bleibt: Die Prämienlast muss tragbar sein. Die Prämienverbilligung darf nicht durch zu tiefe Beiträge, enge Fristen und administrative Hürden ausgehöhlt werden.
Dominique Rubin

