Gemäss einer Mitteilung des eingesetzten Sachwalters Kurt Schmid, der vom kantonalen römisch-katholischen Kirchenrat für die Vorbereitung und Durchführung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am gestrigen Mittwochabend mandatiert wurde, kam es zu einer ...
Gemäss einer Mitteilung des eingesetzten Sachwalters Kurt Schmid, der vom kantonalen römisch-katholischen Kirchenrat für die Vorbereitung und Durchführung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung am gestrigen Mittwochabend mandatiert wurde, kam es zu einer kurzfristigen Anpassung der Traktandenliste.
Einer eingereichten Beschwerde betreffend der Genehmigung der Jahresrechnung 2025 wurde beim Verwaltungsgericht entsprochen. Das Traktandum über die Jahresrechnung musste für die Kirchgemeindeversammlung gestrichen und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Während für das Budget 2026 eine hohe zeitliche Dringlichkeit bestand, fehlte diese für die Jahresrechnung, weshalb deren Behandlung verschoben werden musste.
Tiefe Gräben
Wie tief die Gräben in der Kirchgemeinde Menziken-Reinach jenseits der aktuellen Budgetfrage sind, zeigte sich bereits in den vergangenen Wochen deutlich. Nach der Aufstockung der Kirchenpflege, welche infolge von Rücktritten und der Beendigung von Amtszeiten im kommenden Herbst bereits wieder unvollständig aufgestellt ist, kehrt keine Ruhe ein. Hängige Rechtsverfahren sowie personelle Wechsel innerhalb der römisch-katholischen Kirchgemeinde erschweren die Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen massiv.
Mitte August war auf der offiziellen Website der Kirchgemeinde temporär eine detaillierte Zusammenstellung über diese Rechtsverfahren aufgeschaltet. In diesem Dokument wurden schwerwiegende Vorwürfe gegen mehrere Personen erhoben. Dies geschah, obwohl die zuständige Staatsanwaltschaft im Frühjahr eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen hatte. Die Kirchenpflege hat dagegen Beschwerde eingereicht.
Kirchenrat reagierte rasch
Aufgrund massiver datenschutzrechtlicher Bedenken sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung schritt der kantonale Kirchenrat Aargau Mitte August ein. Per vorsorglicher Verfügung wurde die Kirchgemeinde verpflichtet, das Dokument umgehend von der Website zu entfernen.
Das behördliche Einschreiten der Landeskirche und die hängigen juristischen Verfahren verdeutlichen, wie langwierig der Weg zurück zu einer geordneten Gemeindearbeit sein wird. Leidtragende sind die Gläubigen, die in der Kirche ihren Glauben unter Gleichgesinnten austauschen und erleben möchten.
Über den Ausgang der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Mittwochabend (nach Redaktionsschluss) berichtet das Wynentaler Blatt später.
Dominique Rubin