Bitte um Entfernung von Grabschmuck

  23.07.2026 Gontenschwil

(Mitg.) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab gemäss Bestattungsund Friedhofreglement kein Grabschmuck wie Blumen, Figuren, Kerzen etc. abgelegt werden darf. Dies ist lediglich innerhalb des ersten Monats nach der Beisetzung erlaubt. Leider ist seit ...


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