Aus dem Gemeindehaus
13.08.2026 Seetal, Dürrenäsch(Mitg.) Christine Lang, Sachbearbeiterin Regio Steueramt, hatte am 31. Juli ihren letzten Arbeitstag bei der Gemeinde Dürrenäsch. Christine Lang war seit 1. Mai 2022 für die Gemeinde Dürrenäsch tätig.
Am 3. August haben Arbi Rexhepi, KV-Lernender, und Tanja ...
(Mitg.) Christine Lang, Sachbearbeiterin Regio Steueramt, hatte am 31. Juli ihren letzten Arbeitstag bei der Gemeinde Dürrenäsch. Christine Lang war seit 1. Mai 2022 für die Gemeinde Dürrenäsch tätig.
Am 3. August haben Arbi Rexhepi, KV-Lernender, und Tanja Widmer, Sachbearbeiterin Regio Steueramt, ihre Tätigkeit bei der Gemeinde Dürrenäsch aufgenommen.
Schlammsammler-Leerungen
Am Montag, Dienstag und Freitag, 7., 8. und 11. September werden vom Werkdienst die Strassen-Schlammsammler geleert. Liegenschaftseigentümer, welche in Dürrenäsch wohnhaft sind, haben die Möglichkeit, während dieser Zeit Schlammsammler auf ihren privaten Grundstücken durch den Werkdienst leeren zu lassen. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei telefonisch 062 767 71 11 oder per E-Mail gemeindekanzlei@duerrenaesch. ch bis Dienstag, 1. September, entgegen.
Zurückschneiden
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden ersucht, die auf Strassen oder Trottoirs überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinragen. Bei Gehwegen muss auf eine Höhe von mindestens 2,5 m aufgeastet werden. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2,0 m, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.
Im Übrigen ist generell darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen sowie Strassenlampen nicht verdeckt sind und im Bereich von Einmündungen die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.
Das Zurückschneiden ist bis Ende September 2026 vorzunehmen.
Nach unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Christian und Rebekka Hofer, Jurastrasse 4, 5724 Dürrenäsch, für den Neubau eines Geräteschuppens und den Ersatzbau einer Stützmauer beim Gebäude Nr. 564 auf der Parzelle 873 an der Jurastrasse 4; Peter und Karin Jenzer, Hellmattring 16, 5724 Dürrenäsch, für den Neubau einer Sichtschutzwand beim Gebäude Nr. 561 auf der Parzelle 871 am Hellmattring 16.
