Säg’s niemerem
Das Ereignis vor 15 Jahren war sensationell. So toll, dass sich nicht nur die Initianten, Unterstützer und Promis ins willkommene Schaufenster stellten, sondern auch strahlende Politiker und Investoren die Gelegenheit nutzten, ...
Säg’s niemerem
Das Ereignis vor 15 Jahren war sensationell. So toll, dass sich nicht nur die Initianten, Unterstützer und Promis ins willkommene Schaufenster stellten, sondern auch strahlende Politiker und Investoren die Gelegenheit nutzten, besonders schön zu strahlen. Die Elite traf sich zum Apéro mit Häppchen im Bürgersaal des Schlossgartens in Schöftland und die Bevölkerung durfte im Zelt neben dem Schulhaus ebenfalls feierlich anstossen. Die Experten frohlockten über das Erreichte und vergassen nicht, ihren eigenen Beitrag hervorzuheben, ohne den sich die Grossartigkeit möglicherweise gar nie zugetragen hätte. Redner lobten den wahnsinnigen Unternehmergeist, der Millionen Franken an Investitionen auslösen würde.
Ich merke gerade, Sie wissen ja noch gar nicht, um welches Ereignis es geht. Aber das hat einen Grund. Denn diese Woche sprach der Präsident im Aargauer Grossen Rat magische Worte aus, die bei Journalisten Schweissausbrüche verursachen. Der Kiefer zittert, die Stirn runzelt sich, doch die Worte wurden wirklich ausgesprochen: «Bitte beachten Sie, dass Sie bei den folgenden drei Traktanden keine Namen nennen.» Diese Formulierung ist bei Berichterstattern genau so beliebt wie «Aber das will ich nicht in der Zeitung lesen», oder wie wir untereinander sagen würden: «säg’s niemerem».
Die Aussage im Grossen Rat kommt an dieser Stelle deshalb zur Sprache, weil sie im direkten Zusammenhang mit dem eingangs erwähnten sensationellen Ereignis steht, das sich inzwischen zum Desaster entwickelt hat. Der Bürgersaal wurde jedenfalls nicht gemietet, es steht auch kein Zelt neben dem Schulhaus. Im Gegenteil, die namentlich nicht genannt werden dürfende Person wurde unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsführung, Bereicherungsabsicht, Misswirtschaft, Urkundenfälschung und Erschleichung von Beurkundungen verurteilt. Der Grosse Rat hatte sich mit einem Begnadigungsgesuch zu befassen und hat dieses wegen fehlender Reue des Antragstellers abgelehnt. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler. Den Artikel finden Sie auf Seite 20.
In diesem letzten Abschnitt folgt üblicherweise eine sarkastisch angehauchte Wendung, von der Wilhelm Busch schon sagte, man solle sie im Spass verfassen, wenn man sie ernst meint − aber ich bin offen gestanden etwas ratlos und so ganz ohne Namen macht eine Berichterstattung wenig Sinn. Mein Gefühl für Gerechtigkeit sagt nämlich, das böse Ende gehört jetzt doch genau so prominent ins Schaufenster.
Remo Conoci