Hilft die künstliche Intelligenz bei der Bewältigung der Mehrarbeit, verursacht durch die Individualbesteuerung? Vermutlich nicht. Bei der Diskussion geht vergessen, dass sich im Veranlagungsverfahren zwangsläufig Konflikte ergeben bei Fragen der Zurechnung von ...
Hilft die künstliche Intelligenz bei der Bewältigung der Mehrarbeit, verursacht durch die Individualbesteuerung? Vermutlich nicht. Bei der Diskussion geht vergessen, dass sich im Veranlagungsverfahren zwangsläufig Konflikte ergeben bei Fragen der Zurechnung von Einkommensbestandteilen, Aufwendungen und Abzügen, Zuteilung von Vermögensteilen etc. Beim vorgeschlagenen System tut die Steuerbehörde gut daran, die Veranlagungen erst dann vorzunehmen, wenn beide Steuererklärungen vorliegen. Was gilt dann, wenn eine der Veranlagungen rechtskräftig ist und bei der anderen Veranlagung ein Rekurs läuft, weil ein Vermögens- oder Einkommensteil dem anderen Partner zuzurechnen sei? Was gilt, wenn die Ehegatten zusammen ein Geschäft führen? Toll. Da freuen sich die Steuerberater und Juristen. Und die KI? – schreibt die Rechnungen…
Damit nicht genug: die Steuern müssen ja auch einkassiert werden; für Frau und Mann mit separaten Rechnungen, aber mit gegenseitiger Haftung! Das bedeutet mehr als doppelten Aufwand. Und: das SchKG ist schon heute ein weites Tummelfeld für Spezialisten, wenn es darum geht, Forderungen bei Verheirateten einzuziehen.
Mein Rat: Holen Sie die Abstimmungsunterlagen aus dem Altpapierstapel und stimmen Sie NEIN.
Peter Wächter, Oberkulm