Grosser Rat begnadigt Ex-Präsi nicht
12.03.2026 Suhren-/Rueder-/Uerkental, SchöftlandDer Grosse Rat des Kantons Aargau hat den früheren Präsidenten der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk Schöftland an seiner Sitzung vom Dienstag nicht begnadigt. Der wegen mehreren Delikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Geschäftsmann muss ins ...
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat den früheren Präsidenten der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk Schöftland an seiner Sitzung vom Dienstag nicht begnadigt. Der wegen mehreren Delikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Geschäftsmann muss ins Gefängnis.
Grossratspräsident Urs Plüss unterstrich am vergangenen Dienstag, während der ordentlichen Tagung im Grossen Rat ausdrücklich, dass beim Traktandum 25.310 während der Wortmeldungen keine Namen genannt werden dürfen. Im Begnadigungsgesuch, das zu behandeln war, ging es um den früheren Präsidenten der Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk
(WWK) in Schöftland.
Als Namen noch genannt werden durften, war die Politik noch voll des Lobes. 2010 berichtete diese Zeitung anlässlich der Einweihung des Kraftwerks über die Anwesenheit von Regierungsrat Dr. Urs Hofmann und Nationalrätin Sylvia Flückiger. Umweltpionier Bertrand Picard stand Pate und referierte in der Schöftler Dreifachturnhalle vor 500 Interessierten. Vorreiter des Projekts WWK waren Andreas Steinmann und Heidi Zumstein aus Schöftland.
Auch 2011 gab es noch keine Anzeichen, dass mit dem Projekt etwas schief laufen könnte. Im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Nationalrätin Pascale Bruderer erhielten die Initianten des Kraftwerks den «Prix Watt d’Or» ausgehändigt. Die Genossenschaft Wasserwirbelkraftwerk Schweiz kündigte an, weitere Projekte in der Schweiz vorantreiben zu wollen. Um all diese Personen ging es im Grossen Rat jedoch nicht.
Es lag nun jedoch an eben dieser Politik, der Geschichte ein unrühmliches Ende zu setzen. Denn ab 2016 gab es rund um das WWK viele Ungereimtheiten. Dem damaligen Geschäftsleiter, dessen Namen im Plenum nicht genannt werden durfte, wurden eine ganze Reihe Vergehen vorgeworfen, darunter ungetreue Geschäftsführung, Bereicherungsabsicht, Misswirtschaft, Urkundenfälschung, Erschleichung von Beurkundungen. Die Genossenschaft trennte sich von ihrem CEO und meldete Konkurs an. Das Kraftwerk am Sägeweg ist inzwischen zurückgebaut.
Doch für den ehemaligen CEO begann die weitgehend selbst verschuldete Odysee erst jetzt. Ab 2019 folgten Schuldsprüche vor sämtlichen Gerichtsinstanzen, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste sich um den Fall kümmern. Zuletzt ging es dem Verurteilten darum, die unbedingte Strafe von einem Jahr Freiheitsentzug mit einer Fussfessel absitzen zu können. Doch auch dafür fehlten ihm die Voraussetzungen. Als vorläufig letzten Schritt stellte er beim Kanton ein Begnadigungsgesuch, das nun der Grosse Rat auf Antrag des Amts für Justizvollzug des Departement des Inneren mit 131:0 Stimmen (1 Enthaltung) diskussionslos abgewiesen hat.
Julia Grieder, Sprecherin der Kommission für Justiz hielt zuvor fest, dass für eine Gutheissung erstens eine Begnadigungswürdigkeit und zweitens eine Commiseration nötig sei ‒ sprich, der Petent müsste sich reuig zeigen. Beides sei nicht gegeben. Der frühere CEO muss also ein Jahr lang ins Gefängnis und darf während fünf Jahren kein neues Begnadigungsgesuch mehr stellen.
Remo Conoci

