Nachdem der Projektierungskredit für die vertiefte Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses der Gemeinden Leimbach und Reinach bewilligt wurde, haben die rund 50 Mitglieder der Arbeitsgruppen vor kurzem an einem gemeinsamen Startanlass im Schulhaus Güggel in Reinach ihre ...
Nachdem der Projektierungskredit für die vertiefte Prüfung eines Gemeindezusammenschlusses der Gemeinden Leimbach und Reinach bewilligt wurde, haben die rund 50 Mitglieder der Arbeitsgruppen vor kurzem an einem gemeinsamen Startanlass im Schulhaus Güggel in Reinach ihre Arbeit aufgenommen.
(Mitg.) Hannelore Zingg-Hoffmann, Gemeindeammann Leimbach, und Julius Giger, Gemeindeammann Reinach, begrüssten die Anwesenden und verliehen ihrer Freude Ausdruck, dass dieses spannende Projekt nun offiziell startet. Peter Weber, Projektleiter der Hüsser Gmür + Partner AG, Baden-Dättwil, zeigte anschliessend auf, wie das Projekt zeitlich geplant ist und wie die kommenden Prüfungsarbeiten inhaltlich strukturiert sind.
Der Abend bot Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen, den Projektablauf und die Terminplanung vorzustellen sowie die Fragestellungen an die Teilnehmenden zu verteilen. Gleichzeitig konnten sich die Gruppen organisieren – etwa, wer die Leitung übernimmt und wer Protokoll führt.
Die Stimmung unter den Anwesenden war engagiert und konstruktiv. Beim anschliessenden Apéro führten die Arbeitsgruppenmitglieder lebhafte Gespräche und tauschten sich bereits gelassen über Erwartungen und Ideen aus.
Themenbereiche
In den kommenden Monaten werden die Arbeitsgruppen in folgenden Bereichen konkrete Abklärungen vornehmen und Vergleiche erarbeiten:
• Behörden/Verwaltung/Organisation
• Bildung
• Gesellschaft/Soziales/Sicherheit
• Ortsbürgergemeinden/Forst/Landwirtschaft
• Technische Betriebe
• Raumplanung/Liegenschaften
• Finanzen
In allen Arbeitsgruppen sind Personen aus beiden Gemeinden vertreten. Jede Arbeitsgruppe erhielt einen Fragekatalog, den es nun zu bearbeiten gilt. Bis Ende November 2026 werden alle Arbeitsgruppen Schlussberichte erstellen, die dann in einen Gesamtschlussbericht zusammengefasst werden. Im Frühling 2027 werden die Gemeinderäte der beiden Gemeinden entscheiden, ob sie den Zusammenschluss an der Gemeindeversammlung beantragen wollen. Bei einem positiven Entscheid würde im Anschluss der Zusammenschlussvertrag erstellt und schliesslich den Stimmberechtigten an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Die obligatorischen Urnenabstimmungen wären bei entsprechender Genehmigung im November 2027 geplant. Der Zusammenschluss würde auf 1. Januar 2029 in Kraft treten.