Amtsgeheimnisverletzung die keine war
19.03.2026 Menziken, ReinachAn der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 10. März 2026 sorgte das Traktandum «Verschiedenes» für Diskussionen. Nachdem das Wynentaler Blatt am 12. März darüber berichtet hatte, meldete sich der betroffene Sakristan, um seine Sicht der Dinge ...
An der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 10. März 2026 sorgte das Traktandum «Verschiedenes» für Diskussionen. Nachdem das Wynentaler Blatt am 12. März darüber berichtet hatte, meldete sich der betroffene Sakristan, um seine Sicht der Dinge sachlich darzulegen.
Unter dem Punkt Verschiedenes thematisierte Anton Iten die aktuelle personelle Situation der Kirchgemeinde. In diesem Zusammenhang kam auch ein Schlichtungsverfahren zur Sprache, welches die römisch-katholische Kirchgemeinde Menziken-Reinach betraf. Iten wies darauf hin, dass die Kirchenpflege in dieser Angelegenheit vollumfänglich unterlegen sei.
Die Stellungnahme des Präsidenten
Kirchenpflegepräsident Dr. Martin Sigg bestätigte den Ausgang des Verfahrens in seiner Stellungnahme zwar teilweise, hielt jedoch fest, dass Schwegler nicht in ein provisorisches Arbeitsverhältnis versetzt worden sei. Es gebe keine Verfügung darüber. Sigg erklärte, dass personelle Angelegenheiten dem Amtsgeheimnis unterstünden, er dieses jedoch nun «breche», da er angegriffen werde. Er verwies auf das Personalreglement und gab an, der Betroffene sei ab dem 18. August 2025 zu 100 Prozent krankgeschrieben gewesen und habe für diesen Zeitraum von der Kirche lediglich 80 Prozent seines Lohnes erhalten. Mittlerweile werde jedoch wieder der volle Lohn ausgezahlt.
Dokumente stützen Itens Aussagen
Urs Schwegler meldete sich nach der Berichterstattung über die Versammlung bei der Redaktion des Wynentaler Blatts um seine Seite der Vorkommnisse darzulegen. Zahlreiche Dokumente, darunter monatliche Arztzeugnisse, Korrespondenzen sowie das Protokoll der Schlichtungsbehörde, stützen die Schilderungen von Anton Iten und Urs Schwegler. Die Vorwürfe von Seiten der Kirchenpflege punkto schlecht ausgeführter Arbeit oder Beschuldigungen wegen Hostien, welche über Nacht verschwunden wären, zeigten sich als haltlos. Urs Schwegler legte auch ein Zwischenzeugnis vor, welches besser nicht sein könnte.
Die Schlichtungsbehörde der römisch-katholischen Landeskirche hat gemäss Protokoll folgendes empfohlen: «Die an der Sitzung der röm.kath. Kirchgemeinde Menziken-Reinach vom 13. Mai 2025 ausgesprochene Bewährungsfrist von drei Monaten mit Kündigungsandrohung sei aufzuheben.»
Arbeitsfähigkeit und Entlöhnung
Bezüglich der an der Versammlung thematisierten krankheitsbedingten Entlöhnung hält Urs Schwegler fest, dass er trotz bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durchgehend zu 100 Prozent weitergearbeitet habe. Eine entsprechende Klausel im Arztzeugnis ermöglichte es ihm, leichtere Arbeiten nach eigenem Ermessen zu verrichten. Der Sakristan bestätigt zudem, dass sein Lohn zu keinem Zeitpunkt auf 80 Prozent gekürzt wurde, sondern er aufgrund seines vollen Arbeitseinsatzes stets die gesamte Entlöhnung erhalten habe. Zahlreiche Dokumente, darunter monatliche Arztzeugnisse, Korrespondenzen sowie das Protokoll der Schlichtungsbehörde, stützen diese Schilderungen.
Ein persönliches Statement
Wie tief die unhaltbaren Anfeindungen den langjährigen Mitarbeiter trafen, ist in seinem persönlich verfassten und auf seinen Wunsch hin publizierten Text zu entnehmen. Urs Schwegler liebt seinen Beruf und äussert sich wie folgt:
«Ich war zehn Jahre Präsident des Pfarreirats in Menziken, und Hubert Utsch war während dieser Zeit ebenfalls Mitglied des Pfarreirats. Im Jahr 2023 ist er verstorben. Es ist schwer vorstellbar, wie er auf die aktuellen Entwicklungen reagieren würde – wahrscheinlich würde er sich im Grabe umdrehen. Es ist einfach nur traurig, was jetzt geschieht.»
Dominique Rubin
