(Mitg.) Nach den tragischen Vorfällen in Crans-Montana Wallis haben sich der Gemeinderat und die Bauverwaltung Schöftland vertieft mit dem kommunalen Brandschutz auseinandergesetzt. Gleichzeitig besteht in der Öffentlichkeit eine gewisse Verunsicherung darüber, wie in unserem ...
(Mitg.) Nach den tragischen Vorfällen in Crans-Montana Wallis haben sich der Gemeinderat und die Bauverwaltung Schöftland vertieft mit dem kommunalen Brandschutz auseinandergesetzt. Gleichzeitig besteht in der Öffentlichkeit eine gewisse Verunsicherung darüber, wie in unserem Kanton die Bewilligungs- und Kontrollaufgaben zwischen den Gemeinden und der Aargauischen Gebäudeversicherung geregelt sind.
Im Kanton Aargau teilen sich die Gemeinden und die Aargauische Gebäudeversicherung die Verantwortung im Brandschutz. Für Gebäude mit einer Personenbelegung von mehr als 300 Personen sowie den Schulanlagen ist die Aargauische Gebäudeversicherung verantwortlich. Für kleinere Objekte und Liegenschaften liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. In Schöftland übernimmt die Regionale Bauverwaltung im Auftrag des Gemeinderats diese Aufgaben, wobei dieser Aufgabenbereich auf das Jahr 2022 extern delegiert wurde.
Für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sind die Grundeigentümer und für die Einhaltung betrieblicher Auflagen sind die Betriebsinhaber verantwortlich. Periodische Kontrollen können gemäss den kantonalen Vorschriften nach Bedarf durchgeführt werden. Der Gemeinderat ist bestrebt, solche Kontrollen in den in seiner Zuständigkeit liegenden Objekten im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung konsequent umzusetzen.
Die Aargauische Gebäudeversicherung hat in den letzten Wochen die Gastgewerbebetriebe mit einer Checkliste als Hilfsmittel für die Betriebe zur Wahrung der Eigenverantwortung bedient. Zudem wurden Seminare zum Thema Brandschutz für Gastronomiebetreibende durchgeführt.