Hitzige Diskussionen um die Nutzungsplanung
19.02.2026 Wynental, TeufenthalRekordverdächtige 94 Stimmberechtige waren am Freitagabend an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Teufenthal anwesend. Behandelt wurde lediglich ein Traktandum, das für viele Diskussionen sorgte.
«So ein Geschäft hat man etwa alle 20 Jahre», leitete der ...
Rekordverdächtige 94 Stimmberechtige waren am Freitagabend an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung in Teufenthal anwesend. Behandelt wurde lediglich ein Traktandum, das für viele Diskussionen sorgte.
«So ein Geschäft hat man etwa alle 20 Jahre», leitete der Gemeindeammann Niklaus Boss das Traktandum Gesamtrevision Nutzungsplanung ein. Diese muss gemäss Gesetz alle 15 bis 20 Jahre angepasst werden. In Teufenthal ist die letzte Gesamtrevision länger her. Ein grosser Teil der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) stammt aus den 1990er Jahren, daher ist eine Aktualisierung dringend nötig.
Die Gesamtrevision selbst hat auch eine längere Geschichte hinter sich. Im Juni 2018 beschloss die Stimmbevölkerung den Kredit, danach folgten mehrere Teilschritte, bis am Freitag die 94 anwesenden Stimmberechtigten über die Revision entschieden. Damit die Versammlung bei diesem Thema trotzdem zügig voran ging, stellte Boss zu Beginn Spielregeln auf. Anträge wurden zeitlich auf fünf Minuten beschränkt, während Wortmeldungen zu den Anträgen eine Länge von maximal zwei Minuten haben durften.
Nach einem kurzen Rückblick sowie einer Erklärung der Ziele der Gesamtrevision erklärte Boss, dass seit der öffentlichen Auflage im August und September 2025 zehn Personen Einwendungen einreichten. Drei Einwendende zogen ihre Anträge nach Gesprächen mit dem Gemeinderat wieder zurück. Mit den anderen sieben konnte keine Einigung erzielt werden. Damit waren Diskussionen an der Gemeindeversammlung zu erwarten.
«Wir waren gezwungen, am Rand zu kratzen»
Eine Änderung gegenüber der Auflage beantragte der Gemeinderat gleich selbst. Am Hubelweg sollte die Grünzone um 195 Quadratmeter reduziert werden, damit dort eine angemessene Strasse gebaut werden kann. Gemeindeammann Boss bat den Souverän «die Grünzone im Sinne der Vernunft leicht zu verschmälern.» Mit einem grossen Mehr wurde dieser erste Antrag angenommen.
Bei den weiteren Anträgen kam es teilweise zu hitzigen Diskussionen. Ein Anwesender stellte gleich drei Anträge: Er wollte, dass die Dorfzone vergrössert werde, um einen Teil der alten Landstrasse einzubeziehen. «Das macht niemandem etwas», war der Mann überzeugt. Sein zweiter Antrag war das Heraufsetzen der Ausnutzungsziffer in der Zone W2 und der dritte Antrag verlangte eine Beschränkung der Ausnutzung nach oben in der Dorfzone. Alle drei Anträge wurden von den anwesenden Stimmberechtigten grossmehrheitlich abgelehnt. Der Mann zeigte sich darauf einsichtig und meinte: «Wenn das der Wille der Stimmbürger ist, dann ist es für mich klar.»
Ein anderer Mann wollte wissen, weshalb man an vielen Orten einige Quadratmeter wegnehme und nicht an einem Ort ein grosses Stück. Zudem stellte er den Antrag, dass die Gewässerraumzonen ausgezont werden sollen. «Die Hälfte der Fläche, die ausgezont wird, ist Land der Gemeinde», erklärte Niklaus Boss. Der Bach gehe quer durch das Dorf, das könne man nicht einfach so auszonen. «Wir waren gezwungen, am Rand zu kratzen.»
Reto Ribolla vom Planerbüro Planora ergänzte, dass sich der Gewässerraum nur bedingt zu einer Auszonung eignet, und die Interessenabwägung bei der Planung der Gesamtrevision sei keine einfache Sache gewesen.
Im Rahmen der Diskussion verlangte ein weiterer Anwesender, dass zuerst das Land der Gemeinde ausgezont werden soll, anstelle des Lands der Bevölkerung. «Zuerst soll die Gemeinde den Fehler korrigieren und bei sich auszonen», meinte er überzeugt und führte an, dass die Gemeinde das Land damals illegal eingezont hatte. Auch dagegen wehrte sich der Gemeindeammann klar. «Es ist jede Bauzone, die zu gross ist, unrechtmässig», erklärte er. Das gelte sowohl für das Land, das der Gemeinde gehört, als auch das Land, das sich im Besitz von Privaten befindet. «Kein Grundstück ist unrechtmässiger als ein anderes.»
Der Antrag zum Auszonen des Gewässerraums am linken Siedlungsrand sowie jener zum gesamten Auszonen der Parzelle 101 wurden von der Versammlung mit einer grossen Mehrheit abgelehnt.
Der Verkehr und das Injecta-Areal
Während der Diskussion um die Umund Auszonungen mit der neuen BNO kam auch das Injecta-Areal zur Sprache. Niklaus Boss gab zu, dass man beim Kreiselbau planerische Fehler gemacht habe. «Wir nehmen es ernst», betont er in Bezug zur Verkehrsproblematik bei der Schmittengasse. Zudem schaue man mit der Gemeinde Unterkulm nach einer gemeinsamen Lösung zur Erschliessung des Injecta-Areals mit einer Ausfahrt in Richtung Unterkulm.
Nach knapp zwei Stunden kam die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zur Abstimmung. Eine grosse Mehrheit der 94 anwesenden Stimmberechtigten nahm diese an. Boss zeigte sich erleichtert: «Siebeneinhalb Jahre Nerven und Arbeit sind jetzt durch.» Nun muss der Kanton über die Gesamtrevision entscheiden.
Der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung unterliegt dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich verlangt werden (§ 31 Gemeindegesetz; Ziff. 4 Gemeindeordnung).
Melanie Köchli


