Polizeinachrichten
22.01.2026 PolizeiTeufenthal: Nach Selbstunfall im Schotter stecken geblieben
Der Selbstunfall ereignete sich am Donnerstag, 15. Januar, kurz vor 14.30 Uhr in Teufenthal. Eine 79-jährige Automobilistin fuhr auf der Wynentalstrasse in Richtung Unterkulm. Auf der Höhe des Bahnhofs ...
Teufenthal: Nach Selbstunfall im Schotter stecken geblieben
Der Selbstunfall ereignete sich am Donnerstag, 15. Januar, kurz vor 14.30 Uhr in Teufenthal. Eine 79-jährige Automobilistin fuhr auf der Wynentalstrasse in Richtung Unterkulm. Auf der Höhe des Bahnhofs Teufenthal beabsichtigte sie, den Bahnübergang zu queren und anschliessend auf den Parkplatz abzubiegen. Dabei lenkte sie zu früh ein, kollidierte mit dem Randstein und kam schliesslich mit ihrem Fahrzeug im angrenzenden Schotterbett zum Stillstand.
Die Lenkerin blieb unverletzt. Am Randstein entstand Sachschaden. Die Kantonspolizei Aargau nahm der Frau den Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamts ab.
Leutwil: Gegen Baum geprallt
Der Selbstunfall ereignete sich am Samstag, 17. Januar, gegen 16 Uhr auf der Boniswilerstrasse in Leutwil. Ein 18-jähriger Automobilist war von Boniswil her unterwegs, als er in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen BMW verlor. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, überquerte die Gegenfahrbahn und prallte gegen einen Baum. Anschliessend kam der Wagen auf der Fahrbahn zum Stillstand.
Während die Feuerwehren Dürrenäsch-Leutwil sowie Boniswil-Hallwil den Verkehr umleiteten, blieb die Strasse für rund eine Stunde gesperrt.
Die Ambulanz brachte den 18-Jährigen und seine gleichaltrige Beifahrerin zur Kontrolle ins Spital. Der Lenker blieb unverletzt, die Mitfahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Nach ersten Erkenntnissen dürfte der Junglenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Die Kantonspolizei Aargau nahm ihm den seit rund zwei Monaten gültigen Führerausweis auf Probe vorläufig ab und verzeigte ihn an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Kanton Aargau: Mehrere Automobilisten am Handy
Während knapp vier Stunden kontrollierte die Kantonspolizei am Montagmittag, 19. Januar diverse Automobilisten. Im Fokus stand die Ablenkung während der Fahrt und diesbezüglich wurden über vierzig Ordnungsbussen ausgestellt. Das Strassenverkehrsgesetz gibt beispielsweise vor, dass das Verwenden eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt untersagt ist. Zudem gilt es, die Aufmerksamkeit vollumfänglich der Strasse und dem Verkehr zu widmen. Nebst dem konnte eine Person, welche mutmasslich unter Drogeneinfluss fuhr, festgestellt und angezeigt werden.
