(Mitg.) Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission in Teufenthal resp. zwei Mitlgieder der Finanzkommission in Unterkulm für die Amtsperiode 2026/2029 sind innerhalb der Anmeldefrist in beiden Gemeinden keine Kandidaturen eingegangen. Sind weniger oder gleich viele ...
(Mitg.) Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission in Teufenthal resp. zwei Mitlgieder der Finanzkommission in Unterkulm für die Amtsperiode 2026/2029 sind innerhalb der Anmeldefrist in beiden Gemeinden keine Kandidaturen eingegangen. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 30a
GPR).
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der jeweiligen Gemeindekanzlei (Teufenthal oder Unterkulm) innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Dienstag, 3. Februar 2026, 12 Uhr, einzureichen.
Das entsprechende Formular kann bei der jeweiligen Gemeindekanzlei oder auf der Webseite bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).