Meldepflicht

  13.11.2025 Leimbach

(Mitg.) Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgender Monate oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in ...


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