Ein Stichentscheid an der «Wintergmeind»
13.11.2025 ZetzwilDie Wintergemeinde in Zetzwil vom 6. November verzeichnete mit 109 Stimmberechtigten eine erfreulich hohe Beteiligung. Trotz intensiver Diskussionen zu Entschädigungen und zur Entlastung des Bauamtes stimmte die Versammlung sämtlichen Traktanden zu. Gemeindammann Daniel Heggli ...
Die Wintergemeinde in Zetzwil vom 6. November verzeichnete mit 109 Stimmberechtigten eine erfreulich hohe Beteiligung. Trotz intensiver Diskussionen zu Entschädigungen und zur Entlastung des Bauamtes stimmte die Versammlung sämtlichen Traktanden zu. Gemeindammann Daniel Heggli musste jedoch einen Stichentscheid fällen.
Im Vergleich zur Sommergemeinde, an der nur 32 Stimmbürger teilnahmen, wurde die Aula in Zetzwil beinahe überrannt: Einhundertneun Stimmberechtigte nahmen an der «Wintergmeind» teil. Gemeindammann Daniel Heggli zeigte sich sichtlich erfreut über das zahlreiche Erscheinen der Zetzwiler und Zetzwilerinnen.
Diskussionen um Dorffest und Entschädigungen
Die fünf Traktanden wurden in der Folge abgearbeitet. Bereits beim Traktandum zwei gab es mehrere Wortmeldungen zur Defizitgarantie von 44\'000 Franken für das Dorffest 2026. Nach Klärung verschiedener Fragen wurden das Kreditbegehren von 20\'000 Franken und die erwähnte Defizitgarantie grossmehrheitlich angenommen.
Auch das Traktandum vier, betreffend der Erhöhung der Gemeinderats-Entschädigungen für die Amtsperiode 2026/2029, sorgte für Diskussionen. Der Gemeinderat argumentierte, dass seit 2014 keine Anpassungen an die Entschädigungen des Gemeinderates erfolgt seien. Der Arbeitsaufwand sei gross, besonders für den Gemeindeammann, aber auch den Vize-Ammann. Gerade für den Gemeindeammann bedeute das Amt oft auch Kommissionssitzungen an mehreren Abenden in der Woche. Die Erhöhung wurde schliesslich einstimmig und mit grossem Applaus angenommen.
Zuvor wurde im Traktandum drei die Kreditabrechnung für die Erneuerung der Strassenbeleuchtung Berg-Wuest mit einer Kreditunterschreitung, da nur zwei Kandelaber benötigt wurden, einstimmig genehmigt.
Stichentscheid beim Budget
Das Budget 2026, das einen unveränderten Steuerfuss von 118% vorsah, sorgte für die intensivsten Diskussionen. Stein des Anstosses war nicht das Budget im Ganzen, sondern die budgetierten dreissig Stellenprozente für den stellvertretenden Bauamtsvorsteher.
Ein Stimmbürger monierte, dass der Bauamtsvorsteher bereits seit geraumer Zeit arbeitstechnisch am Anschlag laufe. Bisher bewältige der Bauamtsvorsteher sämtliche Pikettdienste alleine, eine Situation, die kaum mehr tragbar sei. Zwar bestehe die Option, Piketteinsätze mit der Firma Bertschi, Gontenschwil, abzusprechen. Der Stimmbürger forderte jedoch, dass unter dem Budgetpunkt 9901.3010.00 eine 60% Stelle berücksichtigt werden sollte. Nachdem der Gemeinderat signalisiert hatte, dass die Situation bekannt sei, aber für eine Erhöhung der Stellenprozente noch mehr Abklärungen nötig seien, kam es zur Abstimmung über die Stellenprozente (30% vs. 60%). Die Abstimmung endete in einer Pattsituation. Gemeindeammann Daniel Heggli musste daraufhin einen Stichentscheid fällen, den er zugunsten des vom Gemeinderat präsentierten Budgets (30%) entschied. Das Budget 2026 wurde anschliessend grossmehrheitlich angenommen.
Verabschiedungen
Beim Traktandum «Verschiedenes und Umfrage» informierten die Ressortvorsteher über den Stand ihrer Geschäfte. Besonders positiv wurde die Nachricht hervorgehoben, dass in Oberkulm dem Referendum gegen einen Austritt aus dem regionalen Sozialdienst entsprochen wurde, was eine Weiterführung der Arbeit ermöglicht.
Zum Abschluss wurden die zurückgetretenen Gemeinderäte Fränzi Häfeli und Claudia Schaffner, die beiden Steuerkommissionsmitglieder Rolf Hirt sowie Rosmarie Hirt und die Kulturkommissionsmitglieder Sylvia Preusche und Maja Hüftle verdankt. Rosmarie Hirt sorgte dabei mit einer herzigen Anekdote über das Kirchenglocken-Läuten in den 80er/90er Jahren für einen heiteren Moment.
Nach dem Apéro in der Turnhalle wurden die Gespräche vertieft. Sämtliche Beschlüsse der Gemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 15. Dezember 2025 ab.
Dominique Rubin

