(Mitg.) Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das ...
(Mitg.) Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückzuschneiden. Bei Einfriedungen ist ein Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, einzuhalten. Zu beachten ist, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen dauernd freizuhalten sind.
Beratung
Der Kanton Aargau unterhält zusammen mit der Pro Senectute eine Anlauf- und Beratungsstelle zu Altersfragen. Das Angebot enthält Auskünfte zu Fragen wie Pflege und Betreuung, Entlastungsdienste, Wohnen, Hauswirtschaft und Finanzen.
Nähere Informationen finden sich unter www.info-ag.ch
Stipendien und Darlehen
Mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt der Kanton Aargau Menschen, die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können. Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt. Während für erste Ausbildungen der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschulen) hauptsächlich Stipendien gewährt werden, besteht für Ausbildungen der Tertiärstufe (Universität, ETH, Fachhochschulen, höhere Fachschulen) eine fixe Verknüpfung von Stipendien mit Darlehen.
Weitere Informationen und Gesuchsformulare sind unter www.ag.ch/stipendienzu finden.