(Mitg.) Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, gemäss § ...
(Mitg.) Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eine Jahres Logis geben, gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet sind, ein-, umund wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle (gemeindekanzlei@seengen.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.
Steuern 2025
Im September 2025 wurden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein Restbetrag ist bis 31. Oktober 2025 zu begleichen. Die provisorische Rechnung basiert auf dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der provisorischen Rechnung vom Vorjahr.Wenn sich Ihre finanzielle Situation im Jahr 2025 verändert hat, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung beim Gemeindesteueramt anpassen zu lassen (steueramt@ seengen.ch; Tel. 062 767 63 20). Sollte man nicht in der Lage sein, die provisorischen Steuern fristgerecht zu begleichen, gilt es Kontakt mit der Abteilung Finanzen aufzunehmen, damit eine Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbart werden kann. Im November 2025 werden die offenen Steuern gemahnt.