Auf der Parzelle 781, Chaibenacher/Talstrasse, Hirschthal, soll eine Wohnüberbauung entstehen. Die Parzelle darf nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
(Mitg.) Das Areal Chaibenacher bietet aufgrund seiner Grösse und ...
Auf der Parzelle 781, Chaibenacher/Talstrasse, Hirschthal, soll eine Wohnüberbauung entstehen. Die Parzelle darf nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
(Mitg.) Das Areal Chaibenacher bietet aufgrund seiner Grösse und Zentralität die Chance, wesentlich zur erwünschten Aufwertung des Dorfkerns beizutragen. Durch die Entwicklung der unternutzten Fläche an zentraler Lage kann zudem ein Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach Innen geleistet werden. Das Projekt soll das Erscheinungsbild von Hirschthal entsprechend mitprägen und mit einem marktfähigen und attraktiven Wohnraumangebot das Dorfzentrum beleben. Es wird eine qualitätsvolle Gesamtgestaltung von Bauten und Umgebung angestrebt.
Der Gemeinderat hat dem durch die Bauherrschaft und ein Planungsbüro erarbeiteten Gestaltungsplan zugestimmt und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Zudem wird das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG während 30 Tagen, also vom 15. August bis 15. September, durchgeführt. Dazu liegen die Entwürfe mit Erläuterungen während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Dauer des Mitwirkungsverfahrens auf der Homepage der Gemeinde Hirschthal (www. hirschthal.ch/Aktuelles) einsehbar. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Sie sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten (§ 3 BauG).