(Mitg.) Die gesetzliche Ruhefrist der Urnengräber (Urnenwand) für die in den Jahren 2002 - 2005 bestatteten Einwohnerinnen und Einwohner aus den Gemeinden Reitnau, Attelwil und Wiliberg läuft ab.
Diese Urnengräber werden daher durch Friedhofsgärtner Roger Hauri im ...
(Mitg.) Die gesetzliche Ruhefrist der Urnengräber (Urnenwand) für die in den Jahren 2002 - 2005 bestatteten Einwohnerinnen und Einwohner aus den Gemeinden Reitnau, Attelwil und Wiliberg läuft ab.
Diese Urnengräber werden daher durch Friedhofsgärtner Roger Hauri im März 2025 aufgehoben und beseitigt. Die Hinterbliebenen dürfen Erinnerungsstücke gerne vorgängig entfernen und mit nach Hause nehmen. Vorhandenes Material und Gegenstände werden durch den Friedhofsgärtner anschliessend entsorgt.
Zivilschutzraum
Die Zuteilung zu einem bestimmten Zivilschutzraum wird von der Zivilschutzorganisation zwar wöchentlich überprüft – die Kommunikation an die Bevölkerung erfolgt jedoch erst, wenn die Behörden die Zivilschutzorganisation mit den entsprechenden Vorbereitungsmassnahmen beauftragen. Das bedeutet, dass Personen ihren zugewiesenen Schutzraum erst erfahren, kurz bevor eine Notlage tatsächlich eintritt.Würde die Zuteilung frühzeitig bekannt gegeben, könnte diese im Ernstfall bereits wieder veraltet sein. Im Notfall sind die Anweisungen der Behörden zu befolgen.