(Mitg.) Der Gemeinderat bittet Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die geltenden Ruhezeiten zu halten und möchte auf folgende Punkte des Polizeireglements aufmerksam machen. Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer ...
(Mitg.) Der Gemeinderat bittet Einwohnerinnen und Einwohner, sich an die geltenden Ruhezeiten zu halten und möchte auf folgende Punkte des Polizeireglements aufmerksam machen. Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien sind wie folgt verboten: Montag bis Freitag bis 7 Uhr morgens, von 12 bis 13 Uhr sowie ab 20 Uhr. Am Samstag beginnt die abendlich Ruhezeit bereits um 18 Uhr. Sonn- und Feiertag gelten insgesamt als Ruhezeit (ausgenommen Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag). Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen sind gestattet. Das Verwenden von Lautsprechern, Megaphonen und anderen Verstärkeranlagen im Freien ist nur mit Bewilligung gestattet.
Fütterungsverbot
Das Füttern der Wildtiere ist gemäss Jagdverordnung verboten, ausser in kleinen Mengen bei der Singvogelfütterung und der Lockjagd. Deshalb werden Spaziergänger und Spaziergängerinnen gebeten, auf das Füttern von Milanen zu verzichten.
Waldumgang
Der Forstbetrieb Lindenberg und die Jagdgesellschaft Sarmenstorf organisieren einen Waldumgang für die Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinden Bettwil, Meisterschwanden, Fahrwangen und Sarmenstorf. Treffpunkt ist um 13.15 Uhr beim Forstwerkhof Zigi in Sarmenstorf. Im Anschluss wird den Teilnehmern ein Imbiss offeriert. Eine Anmeldung ist erforderlich. Den Flyer mit Anmeldetalon auf: www.bettwil.ch