(Mitg.) Im Aussenbereich beim Werkhof steht ein Container, in welchem Neophyten gratis entsorgt werden können. Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Neophyten nicht in das Grüngut werfen.
Taxito Seetal
Taxito ist ein spontanes Mitfahrsystem und ...
(Mitg.) Im Aussenbereich beim Werkhof steht ein Container, in welchem Neophyten gratis entsorgt werden können. Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, Neophyten nicht in das Grüngut werfen.
Taxito Seetal
Taxito ist ein spontanes Mitfahrsystem und ergänzt das Bus- und Bahnangebot in der Region. Und so einfach geht’s: Als Fahrgast geht man zum nächsten Taxito-Standort und schickt den gewünschten Zielort per SMS an Taxito. Der Taxito-Point zeigt die Destination an. Autofahrende sehen dies und entscheiden sich spontan, die Person als Fahrgast mitzunehmen. Angaben über die Taxito-Points und weitere Infos auf www.taxito-seetal.ch
Smart Service Portal
Seit rund einem Jahr profitieren die Einwohner und Einwohnerinnen von von zahlreichen digitalen kommunalen Verwaltungsleistungen. Das Smart Service Portal ermöglicht der Aargauer Bevölkerung zeit- und ortsunabhängig Verwaltungsleistungen zu bestellen und verwalten. Kanton und Gemeinden schaffen mit dem Smart Service Portal ein zusammenfassendes, gemeinsames Angebot von digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Hand. Via www.ag.ch/smartserviceportal kann dieser Service genutzt werden.
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Die unentgeltliche öffentliche Rechtsauskunft wird abwechslungsweise durch im Bezirk Lenzburg praktizierende Anwälte erteilt. Die Auskunft findet grundsätzlich an zwei Montagen pro Monat, jeweils von 17.30 bis 18.30 Uhr, im Hünerwadelhaus (ehemaliges KV-Schulhaus), Untergeschoss (Zugang: westseitig, vom Müli Märt her), Aavorstadt 2, Lenzburg, statt. Nächste Termine: 8., 15., und 22. Mai.
Hundetaxe
Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Diese wird den Haltern Anfang Mai in Rechnung gestellt. Halterwechsel, Tod des Hundes, Namens- oder Adressänderungen der Halter sind innert zehn Tagen bei der Gemeindekanzlei zu melden.