Am 25. September 2022 stimmen wir darüber ab, ob nichtgewählte Grossratskandidaten gewählte Grossrätinnen und Grossräte im Grossen Rat vertreten dürfen. Leider ist das Aufwand- und Nutzenverhältnis dieser vorgesehenen Stellvertretungsregelung sehr schlecht. Es ...
Am 25. September 2022 stimmen wir darüber ab, ob nichtgewählte Grossratskandidaten gewählte Grossrätinnen und Grossräte im Grossen Rat vertreten dürfen. Leider ist das Aufwand- und Nutzenverhältnis dieser vorgesehenen Stellvertretungsregelung sehr schlecht. Es muss ein riesiger administrativer Aufwand getätigt werden, damit für – unter Umständen – nur wenige Sitzungen eine Stellvertretung gewährleistet werden kann. Es ist vorgesehen, dass die Stellvertretung des ausfallenden Grossratsmitglied im Falle von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall für 3 bis 12 Monate vertreten soll. Die in Frage kommende Stellvertretung, also diejenige Person auf dem ersten Ersatzplatz, muss angefragt werden, ob sie die Stellvertretung wahrnehmen will. Das muss sie auch mit ihrem Arbeitgeber abklären. Falls die Person auf dem ersten Ersatzplatz die Stellvertretung nicht wahrnimmt oder wahrnehmen kann, muss die Person auf dem zweiten oder gar auf dem dritten Ersatzplatz angefragt werden. Wenn eine Stellvertretung gefunden wird, muss sie mit allen Geschäften eingedeckt werden und von der Fraktion oder sogar vom Parlamentsdienst eingearbeitet werden. Auch kann die Problematik der Mutterschaftsentschädigung im 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mit dieser Verfassungsänderung nicht gelöst werden. Auf Bundesebene müsste eine Lösung gefunden werden, dass Parlamentarierinnen bei Legislativsitzungen (Nationalrat, Ständerat, Grossrat, Einwohnerrat) teilnehmen dürfen, ohne dadurch die Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Die vorliegende Verfassungsänderung ist nur eine Scheinlösung und behebt den Kern dieses Problems nicht. Ich bitte Sie, die Verfassungsänderung und die entsprechende Stellvertreterregelung abzulehnen.
Bruno Rudolf, Grossrat und Gemeinderat, SVP, Reinach