«Der Erwerb der deutschen Sprache ist zentral»
14.10.2021 Politik, RegionDas Amt für Migration und Integration (MIKA) des Kantons Aargau ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Belange wie die Aufenthaltsregelung, Arbeitsbewilligungen, Vollzug der Asylgesetzgebung, Rückkehrberatung und die Integration von ausländischen ...
Das Amt für Migration und Integration (MIKA) des Kantons Aargau ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Belange wie die Aufenthaltsregelung, Arbeitsbewilligungen, Vollzug der Asylgesetzgebung, Rückkehrberatung und die Integration von ausländischen Personen. Markus Rudin, Leiter des MI-KA, beantwortet die Fragen von WB-Mitarbeiter René Fuchs.
Markus Rudin, was fasziniert Sie an der anspruchsvollen Amtsleitung des MIKA?
Im Migrationsbereich befinden wir uns im Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen. Zudem sind verschiedene Akteure involviert: Bund, Kanton und Gemeinden. Es ist unsere Aufgabe, die Vorgaben von Politik und Gesellschaft umzusetzen. Die geltenden Regeln in der Praxis anzuwenden, ist dabei nicht immer so einfach und klar, wie es auf den ersten Blick erscheint. Dieses gemeinsame Ringen um Lösungen finde ich sehr spannend.
Welchen besonderen Herausforderungen hat sich das Amt für Migration und Integration heutzutage zu stellen?
Der Migrationsbereich ist einem enorm starken Wandel unterworfen. Die rechtlichen Vorgaben von Seiten Bund und Gerichte ändern sich jedes Jahr. Auch die ständige Weiterentwicklung von internationalem Recht wirkt sich auf unsere Arbeit aus. Der Asylbereich wird ausserdem stark von Entwicklungen und Konflikten in der ganzen Welt geprägt, die schwer vorhersehbar sind und deren Einfluss auf die Schweiz nur bedingt gesteuert werden kann. Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung wächst stetig. Dies alles macht unsere Arbeit hoch komplex und unsere Mitarbeitenden müssen sehr flexibel sein.
Hatte die Pandemielage Auswirkungen auf den Migrationsbereich?
Auswirkungen waren auf verschiedenen Ebenen spürbar. Der Grenzund Flugverkehr war über mehrere Monate eingeschränkt oder eingestellt. Uns allen sind noch die eindrücklichen Bilder präsent, wo sich Verwandte, Freunde und Paare nur auf Distanz durch einen Zaun hindurch begegnen durften. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie stark wir gesellschaftlich und wirtschaftlich mit unseren Nachbarländern verzahnt sind. Noch heute ist das Reisen nur unter Auflagen möglich. Das wirkt sich auf den Wegweisungsvollzug von Asylsuchenden aus.
Was heisst das konkret?
Auf Anordnung des Bundesrats mussten wir während des ersten Lockdowns die Bearbeitung von zahlreichen Gesuchen vorübergehend sistieren. Auch im Integrationsförderungsbereich mussten Kurse und Angebote eingestellt werden, in denen die persönliche Begegnung eine wichtige Rolle spielt. Deren möglichst schnelle Wiederaufnahme war und ist eine grosse Herausforderung. Nicht zuletzt wegen der Schutzmassnahmen.
Im ersten Halbjahr sind doppelt so viele Bootsflüchtlinge wie im gleichen Zeitraum des letzten Jahres übers Mittelmeer nach Europa gelangt. Wird die Migrationslage dadurch auch im Aargau angespannter?
Die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz hängt von zahlreichen Faktoren ab. Auch in normalen Zeiten lässt sie sich nur schwer abschätzen. Das Asylverfahren liegt bis und mit dem Entscheid, ob jemand in der Schweiz bleiben darf, in der Verantwortung des Staatssekretariats für Migration (SEM), das beim Bund angesiedelt ist. Während der ersten Zeit werden die Asylsuchenden daher in den Bundesasylzentren untergebracht und erst später auf die Kantone verteilt. Ein Anstieg der Asylgesuche ist in den Kantonen daher immer erst mit einer gewissen Verzögerung spürbar.
Wie bewährt sich die Zusammenarbeit der Migrationsämter im Schengenraum?
Die kantonalen Migrationsämter unterhalten keinen direkten Kontakt zu den Migrationsbehörden anderer Staaten. Dies ist Sache des Bundes. Die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Migrationsämtern einerseits und dem Staatssekretariat für Migration andererseits funktioniert einwandfrei und unkompliziert.
Werden Geflüchtete von einem anderen «Dublin-Staat» rückübernommen, wenn sie zum Beispiel in Deutschland ein Asylgesuch gestellt haben?
Der Vollzug des Dublin-Verfahrens gehört zum Asylverfahren und ist Sache des Bundes. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Dublin-Staaten und der Schweiz wird daher vom Staatssekretariat für Migration sichergestellt. Gemäss Dublin-Abkommen ist immer derjenige Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig, wo es zum ersten Mal eingereicht oder die Person registriert wurde. Taucht dieselbe Person später in einem anderen Dublin-Staat auf, kommt es in der Regel zu einer Rückübernahme durch den Staat, wo sich die Person zuerst aufgehalten hat.
Wäre es sinnvoll, Asylverfahren für die Schweiz in einem Drittstaat durchzuführen?
Es gibt Gründe dafür und dagegen. Schliesslich geht es darum, zu entscheiden, auf welche Art und Weise die Schweiz ihre humanitäre Verantwortung wahrnehmen will. Dies zeigt sich aktuell bei der Frage, welches Engagement in Afghanistan das richtige ist. Die Antwort muss die Politik liefern.
Der Bund, die Kantone und Gemeinden haben sich 2019 zum Ziel gesetzt, dass sich zwei Drittel der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im Alter von 16 bis 25 Jahren nach fünf Jahren in einer beruflichen Grundausbildung befinden. Wie steht es um die Umsetzung im Aargau?
Schon vor Mai 2019 gab es Integrationsangebote für Jugendliche. Massnahmen für spätimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene (MSI) haben wir im Schuljahr 2017/18 eingeführt. Diese lösten die bisherigen Integrationsprogramme an der Kantonalen Schule für Berufsbildung ksb ab. Wir haben die Strukturen und Angebote angepasst, je nach Alter und Vorbildung. So erreichen wir eine nachhaltige Integration in die berufliche Grundbildung oder in den Arbeitsmarkt.
In den Jahren 2019 und 2020 konnten viel mehr Jugendliche als prognostiziert an den Programmen zur Berufsbildung teilnehmen. Auch die Vermittlungsquote in eine Lehrstelle oder gleichwertige Anschlusslösung auf SEK-II-Stufe haben zugenommen. Für gesicherte Aussagen über die Wirkung der neuen Angebote ist es aber noch zu früh.
Am 2. März 2021 beschloss der Ständerat, dass Geflüchtete, die eine Berufslehre absolvieren, diese sofort abbrechen müssen, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Ist dieser Entscheid nicht jenseits von Ethik und Logik?
Der Beschluss des Ständerats hält fest, dass die bereits geltende gesetzliche Regelung weiterhin gilt. Sie beinhaltet ein Erwerbsverbot, sobald die Ausreisefrist abgelaufen ist. Bei Bund und Kanton wurden gleichzeitig Lösungen gesucht, um unbefriedigenden Situationen im Einzelfall begegnen zu können. Inzwischen wurden die Weisungen angepasst: Auf entsprechendes Gesuch hin kann das SEM die Ausreisefrist neu bis zu 12 Monate verlängern, um den Betroffenen zumindest den Abschluss des laufenden Lehrjahres zu ermöglichen.
Weshalb gestaltet sich derzeit die Ausweisung von abgewiesenen Asylbewerbern so schwierig?
Praktisch alle Wegweisungsvollzüge müssen heute auf dem Luftweg erfolgen. Oft fehlen die Ausreisedokumente oder andere offizielle Ausweise, welche die Identität der Abgewiesenen belegen. Oftmals ist deshalb ihre Staatsangehörigkeit nicht bekannt. Ohne gültige Reisedokumente sind eine legale Rückkehr in den Heimatstaat und eine behördlich kontrollierte Rückführung nicht möglich.
Die meisten Abgewiesenen akzeptieren zudem einen negativen Asylund Wegweisungsentscheid nicht. Sie kooperieren entsprechend nicht bei der Feststellung ihrer Identität und der Beschaffung von heimatlichen Ausweisdokumenten. Die Schweizer Behörden müssen in teilweise enorm aufwändigen Prozessen die Identität und Staatsangehörigkeit der Ausreisepflichtigen ermitteln. Auch wenn diese schliesslich bekannt sind, können Rückführungen immer noch am Widerstand der betreffenden Person scheitern. Denn im internationalen Flugverkehr hat auf Linienflügen der Flugkapitän das letzte Wort, ob er die Verantwortung für den Transport übernehmen kann und will.
Nicht alle Staaten akzeptieren Sonderflüge, die der Bund für die Rückführung solcher Personen organisiert. Die Bundesbehörden leisten einen grossen Effort und vereinbaren wo möglich Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten. Fehlt der Wille der Herkunftsstaaten zur Zusammenarbeit mit der Schweiz, können Wegweisungen monate- oder jahrelang nicht vollzogen werden.
Auf welche Art und Weise werden rückkehrwillige Ausländerinnen und Ausländer unterstützt?
Unsere Beratungsstelle unterstützt Rückkehrwillige bei der Vorbereitung und Organisation der Rückreise sowie bei der Beschaffung von Reisedokumenten. Zudem können Reisekosten, individuelle finanzielle Hilfe, Unterstützung bei Wiedereingliederungsprojekten oder medizinische Hilfe gesprochen werden. Die Rückkehrhilfe steht allen Personen aus dem Asylbereich und Zeuginnen und Zeugen sowie Opfern von Menschenhandel offen, die freiwillig und selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen.
Im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit führt das MIKA arbeitsmarktliche Kontrollen durch. Welches Bild ergibt sich dabei?
Die Mehrheit der kontrollierten Unternehmen hält erfreulicherweise die Lohn- und Arbeitsbedingungen ein. Unsere Kontrollen decken aber auch Gesetzesverstösse auf, die sanktioniert und strafrechtlich geahndet werden. Im Jahr 2020 hat das MIKA 30 Verwaltungsbussen und 180 Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen sowie 74 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen.
Das MIKA hat im Jahr 2020 2677 Personenkontrollen in 610 Betrieben durchgeführt sowie 1037 Arbeitnehmende von 294 ausländischen Entsendebetrieben kontrolliert. Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten.Wie schon in den vergangenen Jahren sind die flankierenden Massnahmen zusammen mit den entsprechenden Kontrollen wirksam.
Wie verhält es sich mit den Verstössen gegen die Schwarzarbeit in unserem Kanton?
Das Inspektorat des MIKA hat im Jahr 2020 in 512 Schwarzarbeitskontrollen rund 1400 Personen überprüft. Schwerpunktmässig wurde auf dem Bau, im verarbeitenden Gewerbe und im Gastgewerbe kontrolliert. Wir erhalten regelmässig Verdachtsmeldungen auf Schwarzarbeit von anderen Behörden, Organisationen und aus der Bevölkerung. Der Anteil der Kontrollen mit Verdachtsmoment lag bei 17 Prozent. Strafrechtlich relevante Tatbestände des Ausländerrechts führen in der Regel zu Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft.Wenn es um Sozialversicherung oder Quellensteuer geht, leitet das MIKA den Fall an die zuständigen Spezialbehörden weiter. Die Kontrolltätigkeit hat auch eine präventive Wirkung und verhindert neue Fälle von Schwarzarbeit.
Welche spezifischen Integrationsmassnahmen sind am erfolgreichsten?
Der Erwerb der deutschen Sprache ist das zentrale Element der erfolgreichen gesellschaftlichen und beruflichen Integration hier im Aargau. Diese vermindert das Risiko, von staatlicher Unterstützung abhängig zu werden. Begegnungsmöglichkeiten, zum Beispiel an speziellen Treffpunkten in den Gemeinden, fördern Kontakte mit Einheimischen und damit ebenfalls die Sprachkenntnisse.
Sind der Familiennachzug und Nachzug von eingetragenen Partnerinnen/ Partnern durch Schweizer Staatsangehörige in den letzten Jahren häufiger geworden?
Nein, dafür gibt es keine entsprechenden Hinweise.
Migration und Integration sind Themen, die polarisieren. Erhalten Sie und Ihre Mitarbeitenden auch positive Rückmeldungen auf all Ihre grossen Bemühungen?
Natürlich erhalten wir eher Reaktionen, wenn jemand mit unserem Entscheid nicht einverstanden ist. Zum Glück gibt es auch positive Rückmeldungen. Das freut uns jedes Mal enorm, ist es doch ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit geschätzt wird.
Zur Person: Markus Rudin hat in Basel Jura studiert und erste Berufserfahrungen in der Kantonsverwaltung von Basel-Stadt gemacht. In der Aargauer Kantonsverwaltung stieg der 52-Jährige im Jahr 1998 als juristischer Mitarbeiter in der Sektion Asyl des Amts für Migration und Integration ein. Im Jahr 2007 wurde er vom Regierungsrat zum Amtsleiter des MIKA gewählt. Markus Rudin lebt mit seiner Lebenspartnerin in Bettingen. Der leidenschaftliche Hobbymusiker tritt regelmässig mit seiner Band an Konzerten auf.

