«Im Namen Gottes des Allmächtigen…»! Sie wissen es, diese Präambel steht zu Beginn unserer Bundesverfassung und ist, davon bin ich felsenfest überzeugt, der Hauptgrund, weshalb unser Land derart gesegnet ist und auch von den schrecklichen Kriegsgeschehnissen ...
«Im Namen Gottes des Allmächtigen…»! Sie wissen es, diese Präambel steht zu Beginn unserer Bundesverfassung und ist, davon bin ich felsenfest überzeugt, der Hauptgrund, weshalb unser Land derart gesegnet ist und auch von den schrecklichen Kriegsgeschehnissen des 20. Jahrhunderts nahezu verschont geblieben ist.
Nach dieser Präambel ist weiter zu lesen: «Das Schweizer Volk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung.» Wo eine Schöpfung ist, da ist folglich auch ein Schöpfer, welcher klare Regeln für das Zusammenleben der Menschen aufgestellt hat. So hat Gott festgelegt, dass Mann und Frau die einzige Verbindung von Menschen bildet, die den Fortbestand unserer Spezies garantiert. Nicht umsonst können nur aus dieser Verbindung Kinder hervorgehen. Unabhängig davon, ob die heute weit entwickelte Medizin dabei Hilfestellung leisten kann.
Bei dieser Abstimmungsvorlage zur «Ehe für alle» geht es darum, dass es homosexuellen Paaren künftig erlaubt sein soll, Kinder zu haben und gross zu ziehen. Das Kindeswohl spielt bei diesem egoistischen Gedanken keine Rolle und bleibt komplett auf der Strecke.
Dieselben Gruppierungen versäumen es bei vielen politischen Diskussionen kaum einmal zu erwähnen, dass den Schwächsten unserer Gesellschaft besondere Beachtung geschenkt werden soll. Gehören zu den Schwächsten unserer Gesellschaft nicht auch Kinder dazu?
Jeder von Ihnen, lieber Leser und liebe Leserin, der das Geschenk, Kinder zu haben erfahren durfte, weiss, dass für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder sowohl der Vater wie auch die Mutter gleichermassen wichtig sind. Einem Kind, welches zwei Väter oder zwei Mütter hat, wird bewusst ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung vorenthalten.
Nein, gleichgeschlechtliche Paare werden in unserem Land schon längst nicht mehr diskriminiert, sie können ihre Partnerschaften eintragen lassen und auch die gegenseitigen Erbansprüche gelten für sie, gleich wie für heterosexuelle Ehepaare.
Dass sie aber ein Recht auf Kinder haben sollen, die dann notabene nicht mal mehr wissen, von wem sie abstammen, ist den Kindern nicht zumutbar und wir würden unsere Verantwortung den Kindern gegenüber nicht wahrnehmen. Deshalb gibt es zu dieser Vorlage am 26. September nur eine Antwort: «Nein»!
Rolf Haller, Zetzwil, Grossrat EDU