Bretterwand und Mauer durchbrochen
17.06.2021 Kolumne, RegionDem 200. Geburtstag des geschichtsträchtigen Gauners Bernhart Matter (geboren 21. Februar 1821) widmet das WB eine Reihe von Berichten und Erzählungen, die aus dem Buch von Nold Halder über den bekannten Gauner und Ausbrecherkönig stammen.
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Dem 200. Geburtstag des geschichtsträchtigen Gauners Bernhart Matter (geboren 21. Februar 1821) widmet das WB eine Reihe von Berichten und Erzählungen, die aus dem Buch von Nold Halder über den bekannten Gauner und Ausbrecherkönig stammen.
mars. Angetrieben von Matters Ausbruchsversuch aus der Festung Aarburg, der Thema im letzten Teil dieser Reihe war, fasste die Aargauer Strafhauskommission einen merkwürdig anmutenden Ausweg ins Auge. Matter sollte nämlich «vorbehältlich der Genehmigung des Grossen Rates» – in eine fremdländischen Verbrecherkolonie deportiert werden! Ein indirektes Eingeständnis der Unzulänglichkeit des aargauischen Gefängniswesens. Man war sich dessen offenbar bewusst, denn in sämtlichen offiziellen Broschüren über den Fall Matter wurde diese Tatsache verschwiegen. Matter selbst war dieser Idee nicht einmal abgeneigt, als er von vom Zuchthausverwalter in Aarburg davon hörte. Gemeinsam mit diesem verfasste er sogar ein Gnadengesuch, worin er um die Versetzung in eine solche Strafkolonie ausdrücklich bat.
Die Aargauer Regierung bat den Bundesrat diesbezüglich mit Frankreich Kontakt aufzunehmen. Dieser wollte sich allerdings gegenüber dem Nachbarland keine «Verbindlichkeiten» aufladen und sah auch von dieser Lösung ab, weil in den französischen Strafkolonien ein so mörderisches Klima» herrsche, dass «die Massregel gewiss in der öffentlichen Meinung grossen Widerspruch fände». Man trat in der Folge mit dem britischen Gesandten in Kontakt. Dieser sondierte eine Deportation, meldete aber bald, eine offizielle Anfrage würde in Grossbritanien keine Aussicht auf Erfolg haben. So blieb Matter in Aarburg.
Ausbruch Nummer 6
Matter arbeitete nun umso beharrlicher am Ausbruch. Dann, am Morgen des 11. Januar 1853, nach einer stürmisch vergangenen Nacht, betrat der diensttuende Wächter die Matterzelle: Sie war leer! Nach 534 Tagen Haft war Matter entwichen. Die Zelle zeigte folgenden Befund: Am Stein, an welchen Matters Fussketten mittels eines Hängeschlosses angeschlossen waren, hing noch der aufgesprengte Ring. Über dem Ofen unter der Decke waren eine zwei Zoll dicke Bretterwand und die drei Fuss starke Mauer durchbrochen. Durch dieses Loch war Matter in den Hofraum und von da in einen in der Nähe gelegenen Holzschopf gelangt. Von einer Schiessscharte in diesem Holzschopf hing ein Seil über die hohe Festungsmauer hinunter, das aus den zerrissenen Leintüchern und Wolldecken gedreht war. Dieses Seil war zirka fünf bis sechs Meter zu kurz, sodass sich Matter ein ziemliches Stück über die Mauer hinunter hatte fallen lassen müssen.
Die Hand- und Fussketten waren nirgends zurückgelassen worden, sodass anzunehmen war, der Flüchtling sei mit seinen gegen zwanzig Kilogramm Ketten am Leibe entsprungen. Dass er die eine Hand hatte frei machen können, durfte als sicher gelten, denn mit gefesselten Händen wäre die Durchbrechung der Mauer unmöglich gewesen. Jedenfalls hatte Matter diesmal sein Meisterstück vollbracht und er hatte sich den Titel eines Ausbrecherkönigs verdient.
Obwohl der Ausbruch sozusagen erwartet worden, war das Erstaunen der Strafvollzugsbehörden über das Gelingen doch grenzenlos. Hatte die Aufsicht wieder einmal mehr versagt? Hatte er sogar Helfershelfer in der Festung selbst? Die vom Bezirksamt Zofingen durchgeführte Untersuchung und die Einvernahme des Dienstpersonals der Festung Aarburg ergab jedoch, «dass dem diensttuenden Landjägerkorporal Kyburz nichts Wesentliches zur Last fällt, ausser die Unterlassung der aufmerksamen Untersuchung des Rings, an welchem die Kette Matters mit dem Stein zusammenhing. Der Verwalter Bär seiner, hätte beim administrativ verfügten Abgang der ehemaligen «Hochwächter» darauf aufmerksam machen sollen, dass das Ersatzpersonal «ungenügend oder untauglich» war. Das Bezirksgericht beantragte deshalb lediglich Verweise.
Matters eigener Bericht
Über seinen Ausbruch gab Matter später selber zu Protokoll: «Als ich in die Gefangenschaft kam, war die Wand noch nicht gepflastert. Ich merkte mir aber ein Eisen, das auf die Wand genagelt und später unter dem Pflaster verborgen war. Als ich den Ausbruch beging, hatte ich einen Drahtstift. Mit dieser kratzte ich das Pflaster weg und löste um die Nägel herum das Holz und machte das freigelegte Eisen nachher mit einem Lattenstücklein los. Die konnte ich mit blosser Hand losmachen. Mit diesem Eisenstück feilte ich den Ring durch, an dem ich angeschlossen war. Dafür brauchte ich 12 halbe Tage. Da ich meistens morgens früh, mittags und nachts Kontrollbesuch hatte, habe ich nach dem Mittagessen von zirka 11 Uhr, bis Abends zirka 4 Uhr, wenn es zu Dunkeln anfing, am-Ring gefeilt. Der Ring konnte nämlich nicht leicht herumgedreht werden und so sahen ihn die Wächter nur von vorne an. Ausserdem füllte ich in die eingefeilten Stellen jedesmal Brot. Als ich den Ring durchgefeilt hatte, mochte die Kette nicht hindurch. Ich nahm deshalb das Eisen, um den Ring auseinanderzubringen, worauf derselbe zersprang. Diese Arbeit machte ich mit freien Händen; anfangs war ich tags über an den Händen nicht geschlossen und später auch nur während der Nacht. Da aber das Ketteli, mit dem meine Hände geschlossen waren, nicht so stark angezogen wurde, konnte ich in der Ausbruchsnacht die Hände leicht daraus losmachen.
Der Laden über dem Ofen war etwas mürbe; ich machte mit einem Nagel das Pflaster auf dem Laden los und nachher konnte ich auch mit dem Eisen etwas von dem Laden abbringen. Ich hob dann ein Lädlein vom Boden heraus, mit welchem ich den Laden von der Wand wegsprengen konnte. Mit den Nägeln und dem Eisen kratzte ich nun das Pflaster um die blossgelegten Mauersteine weg und konnte so Stein um Stein wegheben und ein Loch zustande bringen, durch das ich durchschlüpfen konnte. Die Öffnung war auf der äussern Seite viel grösser als innen. Als ich mit dem Oberleib durchgekrochen war, konnte ich mich an einem vorspringenden Quaderstein festhalten und mit den Füssen auf eine Leiste an der äussern Türe stehen und mich so hinunter in den Hof lassen. Bevor ich mich aber aus der Gefangenschaft entfernte, warf ich die Leintücher und die Decken durch die Öffinung in der Mauer hinaus. Im nahen Holzschopf zerriss ich diese Bettstücke und knüpfte sie zu einem Seil zusammen. Dann nahm ich dort einen Balken, legte ihn quer vor eine Schiessscharte, knüpfte das Seil daran und liess mich an diesem Seil am Morgen um 6 Uhr über die Festungsmauer hinab. Das Seil reichte nicht bis auf den Boden. Am Ende des Seils angekommen, liess ich es aus den Händen und fiel hinunter auf den Rücken. Es war noch ziemlich hoch.» Matters Knochen waren bei dem Sturz heil geblieben und so suchte er, samt dem Eisen an den Füssen, das Weite.
Grossfahndung
Nach dem Bekanntwerden von Matters Flucht blieben die kantonalen Polizeiorgane nicht müssig. Zunächst wurde sein Signalement an die Polizeidirektionen von Bern, Basel, Zürich und Luzern telegraphiert. Sodann wurden die Gemeinderäte der Bezirke Brugg, Aarau, Lenzburg, Zofingen und Kulm ersucht, besondere Nachtwachen einzuführen. Auf die Ergreifung des Flüchtlings wurde eine Belohnung von 150 Franken ausgesetzt. Später, als die ersten Einbrüche bekannt geworden waren, die man Matter zuschrieb, wurde sie auf 500 Franken erhöht. Später erwies sich, dass viele dieser Einbrüche nicht Matter begangen hatte. Es scheint, dass andere die Gelegenheit ergriffen und vor allem in der ersten Zeit seiner Freiheit wacker in seinem Namen Diebstähle begingen.

