Verbotener Bauschutt wurde verbaut
13.08.2020 BottenwilAuf einer Baustelle in Bottenwil ist es zu einem Baustopp gekommen. Der Gemeinderat hat die Notbremse gezogen, nachdem bekannt wurde, dass ein Tiefbauunternehmen mehrere Lastwagenladungen unerlaubten Bauschutt ablud und verbaute. Nicht das erste Mal, wie sich ...
Auf einer Baustelle in Bottenwil ist es zu einem Baustopp gekommen. Der Gemeinderat hat die Notbremse gezogen, nachdem bekannt wurde, dass ein Tiefbauunternehmen mehrere Lastwagenladungen unerlaubten Bauschutt ablud und verbaute. Nicht das erste Mal, wie sich herausstellte.
ran. Seit einigen Wochen wurde auf der Bottenwiler Baustelle schon gearbeitet. Die Vorarbeiten für den bewilligten Rindviehstall mit Remise und Grünfuttersilo kamen gut voran. Nichts deutete darauf hin, dass hier Unrecht passieren könnte. Bis am Wochenende des 20. Juni, als plötzlich mehrere Lastwagen eines Tiefbauunternehmens* aus dem unteren Aaretal vorfuhren und Material abluden. Dieses wurde umgehend von Baggern verbaut.
Verdächtige Samstagsarbeiten
Die Arbeiten auf der Baustelle, die Anzahl der zugefahrenen Lastwagen und die etwas aussergewöhnliche Arbeitszeit kamen Teilen der Bevölkerung im Dorf verdächtig vor. Der Gemeinderat wurde eingeschaltet. Die fuhr mit mehreren Fahrzeugen vor. Umgehend wurde eine Baueinstellungsverfügung (Baustopp) erlassen, die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau informiert und die Abteilung für Umwelt und die Abteilung Landwirtschaft des Kantons Aargau beigezogen.
«Abklärungen haben ergeben, dass hier mehrere Lastwagenladungen unerlaubter Bauschutt abgeladen und verbaut wurden», bestätigt Felicitas Siebert, Leiterin der Abteilung für Baubewilligungen beim Kanton Aargau, Recherchen des «Landanzeigers». Weshalb das Unternehmen hier «inertes Baumaterial» verbaut hat – so nennt man speziell zu entsorgendes Abbruchbaumaterial in der Fachsprache – wird zurzeit von den Behörden abgeklärt.
Kein unbeschriebenes Blatt
Das Tiefbauunternehmen ist kein unbeschriebenes Blatt, auch bei den Behörden nicht. In der Branche staunen Mitkonkurrenten immer wieder, zu welch tiefen Preisen das besagte Unternehmen offeriert. Die Qualität der Arbeit des Unternehmens werden durchwegs gelobt. «Wer die Arbeiten und die Entsorgung legal abwickelt, legt bei solch tiefen Preisen normalerweise drauf», lässt sich ein Mitkonkurrent zitieren. «Wie dieses Unternehmen es trotzdem schafft, wirft bei uns immer wieder Fragen auf.»
«Ein Missverständnis»
Der Bauunternehmer selbst äussert sich nicht zum laufenden Verfahren, wie er gegenüber dem «Landanzeiger» sagt. Er hat einen Anwalt eingeschaltet. Das Planungsunternehmen aus dem Kanton Solothurn*, ein Profi im Bereich Landwirtschaftsbauten und -einrichtungen, spricht von einem «Missverständnis».
Das sieht der Kanton Aargau anders. In der Zwischenzeit wurde der Baustopp von den kantonalen Behörden, bezogen auf den Rückbau des Bauschutts, aufgehoben. «Wir haben veranlasst, dass das unerlaubt verbaute Material wieder rückgebaut – und soweit noch vorhanden – durch das auf der Baustelle vor Ort ausgegrabene und unverschmutzte Material ersetzt wird», sagt Felicitas Siebert weiter.
Strengere Vorschriften
Normalerweise sollte auf Baustellen nur verbaut werden, was am selben Ort auch aus dem Boden geholt wird. Ausnahmen bedürfen einer speziellen Bewilligung. Weil sich das Bauvorhaben in Bottenwil in der Landwirtschaftszone und im Gewässerschutzbereich befindet, gelten hier noch strengere Vorschriften als auf «normalem» Bauland. Das Verbauen von verschmutztem Bauschutt ist aber auch auf normalem Bauland verboten.
Was passiert nun mit dem unerlaubt verbauten Material? «Der Bauunternehmer muss es ordnungsgemäss in eine Inertstoffdeponie bringen und den schriftlichen Nachweis erbringen, dass das Material dort kontrolliert und richtig entsorgt wurde», sagt Felicitas Siebert von der Abteilung Baubewilligungen des Kantons Aargau. Laut Recherchen wurde das Material bereits in einer Deponie im Raum Birrfeld abgeladen.
Noch ist unklar, wer die Kosten für den Rückbau und die dadurch entstandene Bauverzögerung von rund einem Monat aufkommen muss. Zum Strafmass und zu allfälligen Konsequenzen, welches das Bauunternehmen erwarten könnte, kann Felicitas Siebert «zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen». In der Tiefbaubranche ist man sehr gespannt, wie sich die Geschichte weiterentwickelt.
*Name der Redaktion bekannt

